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Spekulationssteuer

Gefragt am 08.08.2013
11:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2337

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.10.2004 kauften wir in einer GbR (3 Personen) 2 Mehrfamilienhäuser und 7 Garagen als eine Einheit im Paket in Wesseling. Im Jahr 2011 kauften wir ein Mehrfamilienhaus in Remscheid. Es sind also falls wir einzeln verkaufen würden 4 Objekte.
Wir planen folgende Verkäufe in den nächsten Jahren und möchten wissen ob dadurch eventuell eine Spekulationssteuer auf uns zukommt. Wir möchten auf jeden Fall vermeiden gewerblich tätig zu sein.

Garagen (komplett) ca. 11/2014
2 Mehrfamilienhäuser Wesseling (einzeln) ca. 11/2019
1 Mehrfamilienhaus Remscheid 2021

Die Verkaufsdaten haben mit der Zinsbindung der einzelnen Objekte zu tun. Die Spekulationfrist von 10 Jahre würden wir bei allen Objekten einhalten. Uns geht es hauptsächlich um die eventuell gewerbliche Tätigkeit die man uns vorwerfen könnte.

Mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.08.2013
11:25 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 08.08.2013
13:43 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.08.2013 13:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2337

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage
beantworten.

Bitte beachten Sie, dass eine Abänderung des Sachverhaltes zu einer anderen Lösung führen kann.

Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels gilt die Überschreitung der “Drei-Objekt-Grenze”
Danach ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Fünfjahreszeitraums grundsätzlich gewerblich sofern die übrigen Voraussetzungen des § 15 (2) EStG erfüllt sind ...



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