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Spekulationssteuer

Gefragt am 05.01.2019
07:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1143

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz ( 2 Grundbuchblätter ). Da ich den Stellplatz nicht nutze, möchte ich diesen nun verkaufen und müsste wissen, ab wann ich diesen verkaufen kann, ohne dass ich "Spekulationssteuer" zahlen muss und was hier entscheidend ist, Der Kaufvertrag oder der Zeitraum, der Beurkundung.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Jürgen



Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2019
07:45 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 05.01.2019
09:12 Uhr

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Beantwortet am 05.01.2019 09:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1143

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:

Zwischen beiden Kaufverträgen (Datum der Beurkundung) muss ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren liegen ...



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