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Spekulationsfrist 3 Jahre

Gefragt am 12.08.2014
13:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2459

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich brauche eine Verbindliche Aussage zur Spekulationsfrist bei Immobilien.
Ich habe 2010 ein Haus gekauft und es dann vermietet. Die Spekulatoionsfrist von 10 Jahren kenne ich-
Ich wohne seit 1.8.2013 selber in dem Haus. Nach meinen Recherchen im Internet muss ich drei Jahre selber hier wohnen, um es ohne Spekulationsfrist verkaufen zu können. Das Finanzamt Konnte mir nicht sagen, ob es dabei 3 volle Jahre sein müssen, oder ob die angebrochenen Jahre auch zählen, wie ich es im Internet gelesen habe
Demnach könnte ich zum 1.1..15 verkaufen.
Da ich nun unsicher bin, bitte ich um eine eindeutige Auskunft.
Vielen Dank im voraus,

Mit freundlichen Grüssen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.08.2014
13:27 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 12.08.2014
13:47 Uhr

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Beantwortet am 12.08.2014 13:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2459

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)


Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihr Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Anfrage und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass das EFH zu Ihrem Privatvermögen gehört und ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken seit 1 ...



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