Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Sonderwünsche Bauträger bei vermieteter ETW Erhaltungsaufwand oder herstellungsnaher Aufwand

Gefragt am 16.03.2016
07:21 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1845

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ETW vom Bauträger erstanden, welche sich momentan noch in der Fertigstellung befindet. Im Anschluss soll die ETW sofort vermietet werden. Die Beurkundung hat bereits stattgefunden.

Nun möchte ich gegen Aufpreis noch Sonderwünsche vom Bauträger ausführen lassen (andere Raumaufteilung, Doppelwaschbecken, Änderung der Elektroleitungen, etc.).

Gelten diese Sonderwünsche als Erhaltungsaufwand und sind demnach sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar oder sind dies herstellungsnahe Aufwendungen und somit nur über die AfA jährlich abzuschreiben?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.03.2016
07:21 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 16.03.2016 07:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1845

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen genannte Konstellation (Sonderwünsche) ist nicht unüblich ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung