Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie Schleswig-Holstein |
| Gefragt am 16.05.2011 11:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Wir möchten eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen, Sanierung muss nicht mehr erfolgen, wurde vom Vorbesitzer getätigt. Können wir das Objekt steuerlich absetzen, also den Kaufpreis ? Oder ist dies nur dem Vorbesitzer möglich gewesen ? Wenn Absetzbarkeit möglich, bitte kurze Berechnung. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Da Sie die Immobilie vermieten, können die Anschaffungskosten für das Gebäude abgeschrieben werden. Für den Grund und Boden gibt es dagegen keine Abschreibung. Die Abschreibung beträgt für Gebäude die vor dem 01.01.1925 gebaut wurden 2,5%, sonst 2%, pro Jahr. Beispiel: Anschaffungskosten gesamt: 150.000 (inkl. Nebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer usw.) abzügl. Grund und Boden: 30.000 Anschaffungskosten für Gebäude: 120.000 davon 2,5% = 3.000 Abschreibung pro Jahr Für Baumaßnahmen, die der Erhaltung des Denkmalschutzes dienen, können unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Abschreibungen in Betracht kommen. Dies aber nur, wenn die Baumaßnahmen von Ihnen vorgenommen wurden. Neben der Abschreibung können die Darlehenszinsen und weitere Aufwendungen, die mit dem Grundstück im Zusammenhang stehen (z.B. Erhaltungsaufwendungen, Grundbesitzabgaben, Hausversicherungen, Heizöl usw.) steuerlich abgesetzt werden. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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