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Kauf einer zweiten Immobilie B - Steuerliche Behandlung der Kreditzinsen wenn die existente Immobile A dazu belastet wird

Gefragt am 26.07.2019
12:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 977

 

Wir planen die Anschaffung einer zweiten Immobilien (B) - die Beuurkundung ist geplant. Die Immobilie ist zur Zeit vermietet und der Kaufvertragsentwurf spricht von einer Kapitalanlage mit ungekündigtem Mietvertrag. Übergabe der Immobilie B ist frei Wählbar in diesem Jahr.
Den Kaufpreis und die Nebenkosten finanzieren wir - Anteilig auf der bisherigen Immobilie A (Reihenhaus neuwertig - realtiv groß und komfortabel in Wohnanlage ) bis zur maximalen Höhe (= entziehen unser Eigenkapital) Als Nebeneffekt steigen die Zinsen und damit die anteiligen Zins-Kosten für das Arbeitszimmer meiner freiberuflich tätigen Frau.
Immobilie B (50er Jahre Doppelhaushälfte - kleines Haus - hoher Bodenwert für Grundstück) wird mit dem Verbliebenen (kleineren)darlehensbetrag belastet und die Zinsen werden anteilig für das Gebäude gegen die Mieteinnahmen gerechnet.

Ende Q1-20 könnte sich die Situation ergeben, dass die Mieter aus Immobilien B ausziehen und wir Immobilie B selber nutzen und im Gegenzug Immobilie A komplett vermieten. (Immobilie B ist etwas besser zu meinem Arbeitsplatz gelegen und besser an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und liegt ruhiger - weshalb wir es bevorzugen dort einzuziehen)

Frage: Bitte beurteilen ob und unter welchen Umständen die beschriebene Erhöhung der Finanzierung und damit der Zinsen für Immobilie A steuerlich als Kosten für das Arbeitszimmer/Vermietung anrechenbar sind - welche relevanten Urteile/Hinweise gibt es, um bei einem eventuellen "nicht akzeptanz" durch das Finanzamt zu argumentieren?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.07.2019
12:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 26.07.2019
13:33 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.07.2019 13:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 977

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Steuerlich folgt das Darlehen immer dem Verwendungszweck. Das heißt, dass die Zinsen auf Immobilie A, die zur Finanzierung der Immobilie B verwendet werden, nur bei Immobilie B verwendet werden können ...



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