Kann unser Sohn den Aufwand steuermildernd geltend machen?
Gefragt am 27.01.201509:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1933
- Mein Sohn will eine Wohnung kaufen als Kapitalanlage.
- Der Kaufvertrag wird von meinem Mann und mir unterschrieben.
- Wir stellen als Sicherheit unser Haus und erhalten dadurch wesentlich bessere Konditionen als unser Sohn sie bekäme.
- Als Eigentümer wird unser Sohn Hannes Wacks genannt und ins Grundbuch eingetragen.
- Das Eigenkapital wird durch unseren Sohn offiziell eingezahlt.
- Den Kapitaldienst leistet unser Sohn durch regelmäßige Zahlung von seinem Konto.
Kann in diesem Fall unser Sohn den Aufwand steuermildernd geltend machen?
09:52 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Nach dem Sachverhalt wird der Sohn die Wohnung wohl zukünftig vermieten. In diesem Fall wären Schuldzinsen als Finanzierungskosten grundsätzlich sofort absetzbar.
Nach der Sachverhaltsschilderung ist wohl vorgesehen, dass das Darlehen nicht vom Sohn, sondern von den Eltern aufgenommen wird. Grundsätzlich wären die Schuldzinsen in diesem Fall beim Sohn dann nicht abzugsfähig ...
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