Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Immobilienverkauf im Ausland |
| Gefragt am 13.09.2010 22:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Sie können die Immobilie in der Türkei, wenn Sie sich im Privatvermögen befindet, außerhalb von 10 Jahren ohne steuerliche Auswirkung (nach deutschem Steuerrecht!) verkaufen, § 23 EStG. Da Sie die Immobilie 1998 erworben haben, sollten Sie in 2010 in D keine Probleme haben. Wie sich die Angelegenheit nach türkischem Recht verhält, beantwortet Ihnen am besten ein türkischer Steuerrechtsexperte, es ist - wenn überhaupt nur eine steuerliche Erfassung nach türkischem Recht denkbar. (Belegenheitsprinzip; Doppelbesteuerungsabkommen Türkei). MfG Gayko Steuerberater |
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