Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Immobilienverkauf |
| Gefragt am 28.03.2011 13:28 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist. Die Veräusserung der Immobilie ist nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei, da die Veräusserung unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung wäre in der notariellen Verkaufsurkunde zu erklären ( § 9 Absatz 3 Satz 2 UStG ). Da dies nicht geschehen ist, ist die Veräusserung umsatzsteuerfrei. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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