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Immobilien GmbH und Wohnsitz außerhalb der EU

Gefragt am 20.07.2020
04:08 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 853

 

Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, habe Einkünfte aus Vermietung in Deutschland und bin somit in D beschränkt steuerpflichtig. Ich wohne seit vielen Jahren in Asien. Ich möchte meine Steuer in D für Neukäufe optimieren, bei einem der Käufe erwarte ich eine signifikante Wertsteigerung.

Ich möchte die Gestaltung einer einfachen GmbH vs einer Holding Struktur vergleichen. Hier meine Frage:

A) Mit Holding: Ich gründe eine Holding GmbH ("H"). Die H gründet eine 100%ige Tochter Projekt GmbH ("P"). Die P kauft das Grundstück. Verkauft die P nach 4 Jahren das Grundstück zum doppelten Preis und schüttet die Gewinne an die H aus, so bleibt die Steuerbelastung sehr gering. Es fällt lediglich Körperschaftssteuer bei der Projekt GmbH und effektiv ca 1,5% bei der Holding an. In Summe ca 18% Steuer solange die Gewinne in der Holding thesauriert werden.

B) Nun frage ich mich ob die doppelte GmbH bestehend aus H und P überhaupt notwendig ist. Stattdessen gründe ich nur eine GmbH, vermögensverwaltend. Auch hier fällt insgesamt ca 18% Steuer auf Mieterträge und Verkaufserlös an.

Kommt somit stets nur ein Asset Deal beim Wiederverkauf der Immobilie in Betracht so sind o.g. beiden Fälle gleich zu behandeln, korrekt? Ein Verkauf der Immo via share deal ist ausgeschlossen. Zweite Frage: welche Steuern fallen in D an wenn die Kapitalgesellschaft eine Dividende an mich mit Wohnsitz in Singapur ausschüttet?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.07.2020
04:08 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 20.07.2020
07:12 Uhr

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Beantwortet am 20.07.2020 07:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 853

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Zu A) Grundsätzlich ist es korrekt. P hat auf den Gewinn Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag (15% plus 5,5%) zu entrichten. Schüttet eine Tochtergesellschaft (P) an die Muttergesellschaft einen Dividende aus, so ist der Gewinn für die Mutter (H) zu 95% steuerfrei ...



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