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Immobilien GbR in Einkommenssteuer - Gewinn und Verlust-Angabe

Gefragt am 02.05.2015
23:08 Uhr | Einsatz: € 28,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2502 | Bewertung 4.7/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze mit meinem geschiedenen Mann ein Eigentumswohnung, die wir vermieten.
Bisher haben wir das in Anlage V angegeben und gut.
Seit diesem Jahr laufen wir als GbR und müssen einen Fragebogen ausfüllen.
Muss Anlage V weiter ausgefüllt werden? Bin ich richtig informiert, dass nun die Gewinne in Anlage S angegeben werden müssen?
Und wie berechnen sich diese? Die (bisher für Anlage V verwendete) Einnahmen/Werbungskostenübersicht gilt natürlich, d.h. wir machen eigentlich Verlust. Wie und wo gebe ich also Einnahmen und Werbungskosten (Ausgaben) / Gewinn bzw. Verlust korrekt für die GbR an?

Besten Dank und viele Grüße!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.05.2015
23:08 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.05.2015 10:49 Uhr | Einsatz: € 28,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2502 | Bewertung 4.7/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragestellerin,

es ändert sich nicht wesentlich viel in Ihrem Fall:

Die neue GbR muss beim Finanzamt, wo die Immobilie liegt (oder dort, wo sie verwaltet wird), registriert werden mit neuer Steuernummer.

Sie erklären die Vermietungseinkünfte weiterhin in der Anlage V der GbR, sie ermitteln weiterhin im Wege einer EÜR ...



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