Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Immobilien |
| Gefragt am 14.09.2009 16:17 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Ist es steuerlich günstiger ein Wohnung voll zu finanzieren oder Finanzierungszinsen vom Finanzierungszinsen und Sparzinsen zu haben. Denn es steht ein Wohungskauf an für den Sohn, 18 Schüler dann Student, ist es wichtig dass er darin wohnt? Gruss |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit des Immobilienkaufs hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie die Wohnung zur Erzielung von Einkünften nutzen. In diesem Fall stellen alle Aufwendungen (also auch Zinsen) steuerliche abzugsfähige Werbungskosten dar. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit basiert also darauf, daß Sie Einkünfte aus der Vermietung der Wohnung erzielen. Grundsätzlich können Sie auch bei der Bewohnung der Wohnung durch Ihren Sohn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Die Finanzverwaltung stellt aber an Verträge zwischen nahen Angehörigen hohe Anforderungen, insbesondere ist detailliert nachzuweisen, daß der Vertrag auch tatsächlich durchgeführt worden ist. In diesem Fall müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären, denen Sie die Aufwendungen gegenrechnen können. Daraus könnte sich für Sie eine insgesamt höhere Steuerbelastung ergeben, wenn die Einkünfte die Werkungskosten übersteigen. Die Beurteilung, ob dieses Modell vorteilhaft für Sie sein könnte, kann ich aufgrund der Sachverhaltsangaben nicht treffen. Wenn Sie die Wohnung vollständig aus Ersparnissen finanzieren, fallen natürlich die Zinszahlungen aus diesen Ersparnissen weg. Gegenläufig wirkt sich der Wegfall der Steuerbelastung auf diese Zinszahlungen aus. Die Wertsteigerungen der Immobilie können Sie nach dem Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei vereinnahmen. Aus diesem Grund könnte eine Finanzierung aus Ersparnissen steuerlich für Sie interessanter sein als das oben beschriebene Modell. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Wenn nicht, bitte ich Sie, die Nachfragefunktion zu benutzen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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