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Höhe des Entnahmegewinns einer Immobilie bei Rückführung ins Privatvermögen

Gefragt am 19.02.2017
19:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1554

 

Die Praxisräume, die im Wohnhaus gelegen sind, umfassen 27% der Wohnfläche. Die Hälfte befindet sich bislang im Betriebsvermögen. Die Praxis wird aufgegeben, der Anteil von 13,5% soll ins Privatvermögen rückgeführt werden.
In welcher Höhe muss der Aufgabegewinn in der GuV der Schlussbilanz angesetzt werden wenn sich der Wert der Immobilie nicht reduziert hat? Wie berechnet sich diese stille Reserve=Aufgabegewinn? Muss/kann/soll der Anschaffungswert aus dem Anlagenverzeichnis hierfür angesetzt werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.02.2017
19:29 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 19.02.2017 20:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1554

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

der Aufgabegewinn bezieht sich auf sämtliches Betriebsvermögen in der Praxis, hier scheint aber die stille Reserve im Wesentlichen in den Praxisräumen zu liegen.

Der Aufgabegewinn allgemein ist die Differenz aus dem Verkehrswert des BV zum Zeitpunkt der Aufgabe und dem Buchwert/den Buchwerten des BV (also des Einzelunternehmens) ...



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