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Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist und Verkäufer aus Luxembourg

Gefragt am 02.12.2014
07:37 Uhr | Einsatz: € 90,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3066

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bräuchte eine steuerliche Einschätzung zum Hausverkauf in Deutschland welcher innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgen soll mit folgenden Eckdaten:

- Haus wurde 2006 gebaut (Neubau) und gekauft und steht in Deutschland

- Eigentümer des Hauses wohnen und arbeiten in Luxembourg.

- Haus wurde vorher nur von 2006-2008 vom Eigentümer selber genutzt, seit dem durchgehend an nicht Familienangehörige vermietet.

- Aktuelle Mieter (seit 3 Jahren) sind die potentiellen Käufer und wohnen in Deutschland

- Verkauf soll noch in 2014 stattfinden

- Haus hat ca. 334.000 EUR gekostet in 2006 und wird für 580.000 EUR verkauft, dies innerhalb der Spekulationsfrist die im Dezember 2016 endet, d.h. rund 200.000 EUR Gewinn

3 Fragen:

1. Wie hoch ist der Steuersatz (in etwa) bei einem Paar mit 2 Kindern die in Luxembourg steuerpflichtig sind und in Deutschland (lt. deren Steuerberater) den Hauskauf versteuern müssen?

2. Das Haus war zu dem Preis von 334.000 EUR (qualifizierter Rohbau), d.h. Wände (Tapete, Maler), Böden etc. waren nicht m Kaufpreis enthalten. Können diese Kosten ebenfalls vom Kaufpreis in Abzug gebracht werden um den Veräußerungsgewinn zu errechnen (siehe Reparatur- und Modernisierungskosten in den ersten 3 Jahren (Berechnung unten).

3. Sollte im Kaufvertrag festgehalten werden, dass der Kaufpreis in 2 Raten gezahlt wird, 22.12.2014 300.000 EUR und am 02.01.2015 die restlichen 280.000 EUR (und dieses dann auch so überweisen werden), würde dann das Zuflussprinzip greifen und es wären in 2014 der Gewinn aus den 300.000 EUR und in 2015 der Gewinn aus den 280.000 EUR Kaufpreis steuerbar? Würde der Gewinn dann proportional zum Zufluss des Kaufpreises gerechnet werden?

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Hier mal die Rechnung die ich als Laie nach etwas Internetrecherche erstellt habe:

Kaufpreis laut Notarvertrag 580.000
./. Küche, (evtl. Satellitenanlage, Bus-Verkabelung usw.) 19.000
Veräußerungserlös: 561.000
./. Anschaffungskosten (Haus + Garage) 334.000
./. Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar etc.) Annahme 5% 16.700
./. Reparatur- und Modernisierungskosten in den ersten 3 Jahren 25.000
+ Abschreibung
./. Werbungskosten für Verkauf
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= Veräußerungsgewinn 185.300
Steuersatz von ca. 27% ????? 50.031
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Summe Hauskauf nach Besteuerung 529.969
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Mir ist klar, dass zu einer genaue Berechnung mehr Daten zur Verfügung stehen müssten, mir geht es bei meinen Fragen nur um grobe Anhaltspunkte.

Vielen Dank für eine Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.12.2014
07:37 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 02.12.2014 15:35 Uhr | Einsatz: € 90,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3066

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Das Besteuerungsrecht für Einkünfte, die bei der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland erzielt werden, hat nach Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg der Staat, in dem das Grundstück liegt (im vorliegenden Fall somit Deutschland).

Hiernach unterliegen die Einkünfte in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG der beschränkten Steuerpflicht, weil inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 a) EStG vorliegen. Besteuert wird nach dem Grundtarif, auch wenn der Steuerpflichtige verheiratet ist, wobei grundsätzlich der Grundfreibetrag nicht zu berücksichtigen ist (§ 50 Abs ...



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