Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Grunderwerbsteuer bei Übertragung von GbR-Anteilen |
| Gefragt am 30.06.2010 14:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1051 |
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Eine GbR mit 8 Mitgliedern erwarb 1998 ein Grundstück. Im Januar 2009 verstarb ein Mitglied, und sein Achtel ging zu gleichen Teilen auf die verbliebenen 7 über. Im Oktober 2010 beschlossen die 7 die GbR aufzulösen und so übertrugen 6 Mitglieder dem siebten das gesamte Grundstück. Dieser wird nun zur Zahlung von 7/8 der Grunderwersteuer herangezogen. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrESt wird Grunderwerbsteuer erhoben, wenn Anteile an einer Personengesellschaft zu mindestens 95% in der Hand des Erwerbers vereinigt werden. Somit hat das Finanzamt grundsätzlich Recht Grunderwerbsteuer zu erheben. Allerdings setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fälschlicherweise in Höhe von 7/8 fest. M. E. darf hier die Steuer nur in Höhe von 6/7 festgesetzt werden, da zum einen 1/8 der Anteile in 1998 durch Erbschaft übertragen wurden, und Übertragungen von Todes wegen grunderwerbsteuerfrei sind. Zum anderen bestand die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Anteilsvereinigung nur noch aus 7 Gesellschaftern. Ein Einspruch kann somit nur gegen die Höhe der Grunderwerbsteuer eingelegt werden. Gerne unterstütze ich Sie beim Einspruchsverfahren unter Anrechnung der für diese Frage gezahten 20,- €. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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