Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Grunderwerbssteuer bei Haus auf fremden Grund und Boden |
| Gefragt am 19.09.2011 13:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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In einem See-Feriengebiet / Rheinlandpfalz wurde ein Ferienhäuschen (ca 30m2) auf einem Pachtgrundstück erworben. |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in Ihrem Fall nach dem Entgelt für das erworbene Grundstück. Folgende Bestandteile dieses Grundstücks unterliegen der GrESt: - Grund und Boden - Gebäude - Hofaufbauten (Gartenhäuser, Mauern, Zäune, Hof-, Weg- und Platzbefestigungen) - Erzeugnisse (Pflanzen), solange sie mit dem Boden zusammenhängen Nicht zum Grundstück gehören: Gartenmöbel und Möbel im Wohnhaus sowie das Motorboot. Sie können den Kaufpreis auf den Wirtschaftsgürter aufteilen. Wenn dabei sich ergibt, dass sich der Kaufpreisanteil auf Gartenmöbel, Möbel im Wohnhaus sowie das Motorboot einen Betrag von mehr als 10.000 EUR aufweist, wird Ihr Einspruch Aussicht auf Erfolg haben. Bitte bedenken Sie, dass Sie auf Verlangen ggfs. Sachverständigengutachten vorlegen müssen, damit Sie eine Chance haben werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de |
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