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Kategorie: Immobilienbesteuerung

Frage: Grunderwerbssteuer bei Haus auf fremden Grund und Boden

Gefragt am 19.09.2011 13:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

In einem See-Feriengebiet / Rheinlandpfalz wurde ein Ferienhäuschen (ca 30m2) auf einem Pachtgrundstück erworben.

Kaufvertrag 120.000; Wert des Häuschen ist mit 30.000 notiert, dann zum Kaufpreis gehören Hofaufbauten, Bepflasterung, Pflanzen, 2 größerere Gerätehäuschen aus Metall, Gartenmöbel. Möbel Komplett im Häuschen inchl. Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer. Teuere Uferbefestigung aus Natursteinen. Eine komplette Steganlage und ein Motorboot.

Wir erwarteten Besteuerung von der Grundlage 30.000. Finanzbeamte kam vor Art, hat den Wert des Häuschen als wenig wertvoll mündlich bestätigt, wir haben ihn auf schlechte Bausubstanz / vergammeltes Holz, vollständig auszutauschende Fensterfront angesprochen.

Lt. dem Steuerbescheid wurde jedoch nur 10.000 von 120.000 als steuerfrei abgezogen, mit der Begründung, dass nur was nicht mit dem Grundstück nicht fest verbunden ist, steuermindern abzuziehen ist. Bei unseren Bekannten in der Nähe wurde jedoch das Häuschen nur mit ca. 40.000 aus 100.00 versteuert.

Wir suchen jetzt eine gute Begründung für unseren Widerspruch.

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in Ihrem Fall nach dem Entgelt für das erworbene Grundstück.

Folgende Bestandteile dieses Grundstücks unterliegen der GrESt:

- Grund und Boden
- Gebäude
- Hofaufbauten (Gartenhäuser, Mauern, Zäune, Hof-, Weg- und Platzbefestigungen)
- Erzeugnisse (Pflanzen), solange sie mit dem Boden zusammenhängen

Nicht zum Grundstück gehören: Gartenmöbel und Möbel im Wohnhaus sowie das Motorboot.

Sie können den Kaufpreis auf den Wirtschaftsgürter aufteilen. Wenn dabei sich ergibt, dass sich der Kaufpreisanteil auf Gartenmöbel, Möbel im Wohnhaus sowie das Motorboot einen Betrag von mehr als 10.000 EUR aufweist, wird Ihr Einspruch Aussicht auf Erfolg haben. Bitte bedenken Sie, dass Sie auf Verlangen ggfs. Sachverständigengutachten vorlegen müssen, damit Sie eine Chance haben werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de

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