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Grunderwerbssteuer nachträglich senken - Abschreibung Einbauküchen

Gefragt am 10.07.2016
17:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2763 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
Ich habe im Mai 2016 ein Mehrfamilienhaus erworben. Das Haus ist komplett vermietet. Jede Wohnung hat eine Einbauküche, die im Kaufpreis inbegriffen war. Die Einbauküchen wurden im Kaufvertrag separat erwähnt, allerdings ohne Betrag, da es sonst kreditseitig Probleme gegeben hätte. (Bank berücksichtigt kein Inventar)
Geplant waren 5.000EUR separat für die Küchen auszuweisen, um die Grunderwerbssteuer dementsprechend zu reduzieren.

Frage 1:
Kann der Grunderwerbssteuerbescheid dahingehend geändert werden, dass die Einbauküchen nachträglich berücksichtigt werden? Wie geht man am besten vor?

Frage 2:
Können die bestehenden Einbauküchen als Werbungskosten nach AFA abgeschrieben werden oder gehören diese in den Gebäudeanteil des Kaufpreises und müssen mit der 2% Regelung abgeschrieben werden?

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.07.2016
17:58 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 11.07.2016
19:26 Uhr

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Beantwortet am 11.07.2016 19:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2763 | Bewertung 5/5

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

1. Das Problem, vor dem Sie stehen ist der Umstand, dass der Preis im Kaufvertrag nicht aufgeführt worden ist. Damit ist die Grundsteuer der geltenden Rechtsprechung nach korrekt auf den Gesamtbetrag berechnet worden. Nur durch eine Änderung des Kaufvertrags haben Sie überhaupt eine Chance, die Einbauküchen aus der Bemessungsgrundlage herausrechnen zu können.
Alleine die Änderung des Vertrags wird Sie wieder Geld kosten (und ob sich der Verkäufer darauf einlässt, ist ebenso fraglich wie die Frage, ob ein Notar eine solche Änderung überhaupt beurkunden würde), ob die potentielle Minderung der Grunderwerbsteuer dann noch vorteilhaft ist, müssen Sie beurteilen ...



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