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Gewerbliche Vermietung an Ehepartner

Gefragt am 25.02.2014
22:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4434

 

Ich möchte ein Gebäude (Baujahr um 1900), welches vom FA einen Anschaffungswert (telefonisch mit dem FA abgestimmt) von 52.500 EUR (ohne Grund und Bodenanteil) hat, an meine Frau gewerblich vermieten. Wir sind gemeinsam veranlagt. Meine Frau betreibt ein Kleingewerbe. Ich habe einen Gebäudeteil von ca. 150 qm renoviert (Kosten ca. 30.000 EUR) und habe ein Problem bei der Findung des Mietzinses. Welchen Wert kann man ansetzen? Muss die Vergleichsmiete für Gewerberäume lt. irgendeiner Tabelle angesetzt werden oder spielt auch der schlechte Gebäudezustand eine Rolle. Der QM-Preis für Wohnraum liegt bei ca. 4,80 EUR/qm. Für den Preis würde ich das niemals vermietet bekommen. Zuvor haben wir in einer Stadt 10 km weiter, 200 EUR für 136 qm gezahlt. Wie lautet hier die Argumentation um den Mietzins niedrig zu halten? Was ist möglich und ab wann gibt es Probleme?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.02.2014
22:25 Uhr
 Ekrem Uyulur Ekrem Uyulur Beantwortet am 26.02.2014
02:55 Uhr

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Beantwortet am 26.02.2014 02:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4434

Antwort von Ekrem Uyulur (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen der Erstberatung und unter Beachtung der heutigen rechtlichen Vorschriften nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:

Wenn Ihre Ehefrau an dem Grundstück nicht beteiligt ist, ist eine Vermietung zwischen Ehegatten durchaus möglich. Nach regelmäßiger Rechtsprechung darf das Vertragsverhältnis zwischen Ehegatten nicht pauschal vom Finanzamt aberkannt werden.

Nur wenn die Vertragsgestaltung oder die Handlungen der Vertragsparteien nicht den Verhältnissen zwischen fremden Dritten entsprechen, darf das Finanzamt den Vertrag zwischen den Ehegatten steuerlich unberücksichtigt lassen.

Dazu ist es nötig, dass der Vertrag dieselben Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beinhaltet, wie es unter fremden Dritten üblich ist. Deshalb empfehle ich Ihnen einen vorformulierten Mustervertrag eines externen Anbieters als Mietvertrag zu verwenden ...



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