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Kategorie: Immobilienbesteuerung

Frage: ESt

Gefragt am 02.10.2009 15:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

vermietete Wohnung vor 7 Jahren erworben mit Steuervorteil degr. AfA (Neubau) Jetzt Selbstnutzung ohne Verlust der Steuervorteile für die vorangegangenen sieben Jahre möglich?
Können die noch zu zahlenden Zinsen für dese Wohnung dann bei meiner bisher eigengenutzten und dann zu vermieteten ETW zukünftig in Anzug gebracht werden? (diese ist unbelastet)

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Antwort

Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,
1. Der Steuervorteil aus der degressiven AfA aus den Vorjahren bleibt Ihnen auch bei anschließender Selbstnutzung erhalten. Dies gilt nur, wenn die vermietete Wohnung im Privatvermögen ist. Eine Umwidmung (Nutzungsänderung) einer im Betriebsvermögen befindlichen Wohnung ist ein privates Veräusserungsgeschäft.
Ich nehme an, Sie haben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Damit handelt es sich um Privatvermögen.

2. Die Schuldzinsen bzw. das zugrundliegende Darlehen ist Objektbezogen. Sie können daher nicht die Schuldzinsen der Wohnung A (bisher vermietet - degressive AFA) auf die Wohnung B (bisher eigengenutzt und schuldenfrei) hinüber ziehen. Auf die Wohnung B neu aufgenommene Darlehen z.B. wegen Renovierung, Kücheneinbau usw. sind die Schuldzinsen des neuen Darlehens Werbungsksoten aus Vermietungstätigkeit.

Die Beratung erfolgt im Rahmen der Erstberatung. Bei der Antwort wurde der von Ihnen in der Frage dargestellte Sachverhalt zugrunde gelegt. Sachverhaltsänderungen verfälschen das Ergebnis.

Sollten noch Rückfragen bestehen, bitte melden.
Mit freundlichen Grüßen

I.Huber-Stempfel
Rechtsanwältin und Steuerberaterin

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