Einkommenssteuer im Ausland Eigentumswohnung in Deutschland
Gefragt am 01.04.201517:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1990
Guten Tag, ich bin deutscher Staatsbürger, wohne aber seit Jahren mit meiner Frau in Warschau/Polen. Ich habe eine Meldeadresse in Deutschland und eine hier in Warschau. Weil ich die mit Abstand meiste Zeit des Jahres in Warschau lebe, versteuere ich mein gesamtes Einkommen zusammen mit meiner Frau hier in Polen. Vor anderthalb Jahren erbten mein Bruder und ich von unserem Vater eine Eigentumswohnung in Deutschland. Diese Eigentumswohnung vermieteten mein Bruder und ich gemeinsam im Juni 2014, mit Wirkung Ende Juni 2015 bin ich Alleineigentümer der Wohnung, die Hälfte meines Bruders habe ich ihm offiziell abgekauft. Meine Frage: wie muss ich steuerlich vorgehen? Wir reichen gerade hier in Polen unsere jährliche Steuererklärung ein. Muss ich die Wohnung gesondert in Deutschland versteuern? Welche Dokumente muss ich dafür einreichen? Was kann ich als Kosten geltend machen (Leerstand der Wohnung bis Juni 2014, meine Reisekosten, Reparaturen, Maklerkosten...)? Danke im Voraus für Ihre Antwort.
17:32 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Nach Artikel 6 und 23 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen vom 14.05.2003 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, im anderen Vertragsstaat besteuert werden ...
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