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Eigentumswohnung gemeinsam mit Sohn kaufen

Gefragt am 13.06.2015
21:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2019

 

Meine Frau beabsichtigt eine Eigentumswohnung gemeinsam mit unseren Sohn zu kaufen. Im Grundbuch soll je 50 % meine Frau und 50% mein Sohn eingetragen werden. Mein Sohn wird diese Wohnung dann nutzen. Wir möchten dann zumindest für 50% die entsprechenden Anschaffungskosten, Kreditzinsen, Abschreibungen usw. absetzen. Ist diese Konstellation an sich so machbar und muß meine Frau dann einen Mietvertrag mit unseren Sohn abschließen (in diesen Fall nur zu 50% der ortsüblichen Miete, da 50 % ihm ja gehören). Da in diesen Fall meine Frau Miteigentümerin ist und wir aber die gemeinsame Veranlagung bei der Steuerklärung wählen würde sich in dieser Konstellation die Steuerabschreibung bzw. Werbungskosten auf unser gemeinsames Einkommen auswirken?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.06.2015
21:13 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 14.06.2015 13:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2019

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können nach § 9 EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Werbungskosten sind somit nur dann abzugsfähig, wenn Sie auch Einnahmen erzielen ...



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