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Drei-Objekte-Grenze

Gefragt am 21.12.2020
10:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 843

 

Ich besitze in einem Haus 6 Wohnungen.
Diese Wohnungen habe ich im Gesamtpaket ersteigert.
Im Haus gibt es noch eine Wohnung, die mir nicht gehört.
Ich möchte nun alle 6 Wohnungen gleichzeitig an einen Interessenten verkaufen.
Mir geht es dabei um die "drei- Objekte -Grenze".
Ich handle als Privatperson und habe in den letzten 5 Jahren keine Immobilien verkauft.
Wird dieser Verkauf von 6 Wohnungen als ein Objekt gezählt oder als 6 einzelne Objekte?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.12.2020
10:10 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.12.2020
11:16 Uhr

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Beantwortet am 21.12.2020 11:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 843

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewährten Honorars beantworten.

Grundsätzlich regelt ein BMF-Schreiben der Finanzverwaltung inwieweit ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Unter anderem heißt es dort:

Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt i. S. d. „Drei-Objekt-Grenze“ dar, auch wenn mehrere Objekte nach Vertragsabschluss baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden (vgl ...



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