Kategorie: Immobilienbesteuerung |
|---|
Frage: Anfallende Steuer bei Hausverkauf |
| Gefragt am 28.09.2009 11:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1049 |
|
Guten Tag ! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grun Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ich gehe davon aus, dass das 6-Familienhaus zu Ihrem Privatvermögen und zu keinem Betriebsvermögen gehört un Ihnen unentgeltlich im Rahmen einer Schenkung übetragen wurde, d.h. Sie haben auch kein Teilentgelt bezahlt. Die Schenkung im Juli 2002 stellt für Sie kein Anschaffungsgeschäft dar, das die 10-jährige Spekulationsfrist auslöst. Erfolgt nämlich ein unentgeltlicher Erwerb, ist diese "Anschaffung" durch den Rechtsvorgänger, diesem zuzurechnen, in diesem Falle Ihrem Vater. Beträgt der Zeitraum zwischen der Anschaffung Ihres Vaters und der geplanten Veräusserung durch Sie mehr als 10 Jahre, dann ist die Veräusserung komplett steuerfrei. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
