Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Altenteilerwohnung im Lawi-Betrieb |
| Gefragt am 24.11.2011 18:57 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Guten Abend. |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern. Die neue Altenteilerwohnung kann nicht mehr als Betriebsvermögen weitergeführt werden, da die entsprechenden Regelungen mit Ablauf des 31.12.1986 ausgelaufen sind. Es gab noch Übergangsregelungen bis ins Jahr 1998 hinein, die für Sie aber nicht mehr anwendbar sind. Damit wird die neue Altenteilerwohnung notwendiges Privatvermögen und scheidet zwingend aus dem Betriebsvermögen aus. Das heißt aber nicht zwingend, daß Sie den Entnahmegewinn in voller Höhe besteuern müssen. Die Entnahme von Grund und Boden zur Errichtung einer Altenteilerwohnung ist dann steuerfrei, wenn sie durch den Steuerpflichtigen selbst genutzt wird. Das ist bei Ihnen der Fall. Allerdings sollten Sie sich hier durch einen landwirtschaftliche Buchstelle detailliert beraten lassen, da Sie nicht nur Grund und Boden, sondern auch Gebäudesubstanz entnehmen. Auch diese Entnahme kann steuerfrei sein, wenn eine entsprechende Dokumentation vorliegt (die bspw. die Notwendigkeit des Umbaus belegt). Eine solche Beratung ist im Rahmen eines solchen Forums nur schwerlich möglich. Außerdem ist Land- und Forstwirtschaft von zahlreichen Sondertatbeständen geprägt, so daß ich Ihnen rate, einen hierauf spezialisierten Kollegen zu konsultieren. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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