3 Objekt Grenze
Gefragt am 13.12.201311:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2218
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir mit den Gedanken spielen nächstes Jahr eine Mietwohnung und ein EFH zu verkaufen, stellt sich die Frage, ob wir hiermit die 3 Objekt Grenze überschreiten würde. Deshalb hier meine Frage:
Verkauft wurde in den letzten Jahren zu folgenden Anteilen:
2011: EFH 50% Ehemann 50%Mutter
2013: EFH 50% Ehemann 50% Ehefrau
2013 EFH 50% Ehefrau 50% Mutter
geplant:
2014 ETW 50% Ehemann 50% Ehefrau (vermietet)
2014 EFH 50% Ehemann 50% Ehefrau
keines der Objekte wurde über fünf Jahre \\\"gehalten\\\".
wäre somit die 3 Objekt Grenze überschritten, da jeder Anteil als Zählobjekt gerechnet wird, oder wird er 50% Anteil auch nur als halbes Zählobjekt gerechnet und wir würden mit 2 Objekten der Ehefrau und 2 Objekten des Ehemann (viermal ein halber Anteil) unterhalb der Grenze liegen?
11:31 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
auch die Eigentumsanteile werden als Objekte für die \'Bestimmung eines gewerblichen Grundstückshandels herangezogen. Somit sind grundsätzlich die Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel gegeben. Insbesondere da auch der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung/ Herstellung und Verkauf vorliegt ...
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