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2-Jährige Spekulationsfrist bei Neben- und Hauptwohnsitz

Gefragt am 26.10.2017
14:21 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1448

 

Am 24.10.13 haben wir eine Eigentumswohnung erworben, die wir bis 8.9.16 als Nebenwohnsitz jeweils 1/2 Jahr durchgehend nutzten. Den Rest des jeweiligen Jahres stand die Wohnung leer und war auch nicht vermietet. Ab 8.9.16 (heutiges Datum: 26.10.17) wurde die Wohnung dann unser Hauptwohnsitz. Wir möchten nunmehr die Wohnung jetzt veräussern. Kann die 2-jährige Spekulationsfrist bereits schon in der Zeit der vorangegangenen Nebenwohnsitz-Phase angesetzt werden oder ist nur die Hauptwohnsitz-Zeit entscheidend? Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.10.2017
14:21 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 26.10.2017 14:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1448

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

hierzu gibt es ein brandneues Urteil des BFH (Bundesfinanzhof), veröffentlicht am 18.10.2017.
Danach ist es für die Anwendung des § 23 EStG und der Frage der dauernden Selbstnutzung nicht entscheidend, ob formal ein Erst- oder Zweitwohnsitz bestand, sondern:

"Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht ...



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