Wie kann ich die Vorsteuer bei gemischter Nutzung richtig aufteilen?
November 1, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Tobias Waldmüller
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Babette Endres und betreibe ein kleines Unternehmen, das Büroartikel online verkauft. Aktuell nutze ich sowohl private als auch geschäftliche Räumlichkeiten, um meine Tätigkeit auszuüben. Da ich die Vorsteuer geltend machen möchte, stehe ich vor der Herausforderung, die Vorsteuer bei gemischter Nutzung richtig aufzuteilen.
Der Ist-Zustand ist folgender: In meinem Home-Office arbeite ich sowohl beruflich als auch privat. Ich kaufe Büroartikel ein, die ich sowohl für mein Unternehmen als auch für den privaten Gebrauch verwende. Da ich keine genaue Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung vornehmen kann, weiß ich nicht, wie ich die Vorsteuer korrekt aufteilen soll.
Meine Sorge ist, dass ich die Vorsteuer falsch aufteile und dadurch Probleme mit dem Finanzamt bekomme. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfe und keine Fehler mache.
Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich die Vorsteuer bei gemischter Nutzung richtig aufteilen? Gibt es bestimmte Kriterien oder Methoden, die ich zur Aufteilung nutzen kann? Welche Dokumentation benötige ich, um die Aufteilung der Vorsteuer nachvollziehbar zu machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Babette Endres
Sehr geehrte Frau Endres,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung der Vorsteuer bei gemischter Nutzung. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen, da die korrekte Aufteilung der Vorsteuer eine wichtige Rolle für die steuerliche Abwicklung Ihres Unternehmens spielt.
In Ihrem Fall, in dem Sie sowohl private als auch geschäftliche Räumlichkeiten nutzen und Büroartikel sowohl beruflich als auch privat verwenden, ist die Aufteilung der Vorsteuer tatsächlich eine Herausforderung. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie eine plausible und nachvollziehbare Aufteilung vornehmen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Eine Möglichkeit, die Vorsteuer bei gemischter Nutzung aufzuteilen, ist die Schätzung anhand von objektiven Kriterien. Hierbei könnten Sie beispielsweise die Fläche Ihres Home-Office im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung berechnen, um den beruflichen Anteil zu ermitteln. Auch die Zeit, die Sie beruflich in Ihrem Home-Office verbringen, könnte als Kriterium dienen. Es ist wichtig, dass Sie die gewählten Kriterien und die Methode der Aufteilung dokumentieren, um diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachvollziehbar machen zu können.
Eine weitere Möglichkeit ist die Aufteilung der Vorsteuer anhand des tatsächlichen Verbrauchs. Das bedeutet, dass Sie die Büroartikel, die Sie ausschließlich für Ihr Unternehmen verwenden, vollständig als Vorsteuer geltend machen können. Für die Büroartikel, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, könnten Sie einen Schätzwert für den beruflichen Anteil festlegen und diesen entsprechend als Vorsteuer absetzen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und die Aufteilung der Vorsteuer transparent dokumentieren. So können Sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt Ihre Vorgehensweise und die Aufteilung der Vorsteuer plausibel darlegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Waldmüller
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?