VSt absetzen für Komponenten vor der Selbstständigkeit
Juni 23, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu meiner Person, ich bin Architekt und will mich in kürze Selbstständig machen. Da ich für die Selbstständigkeit einen PC und andere Komponete benötige, habe ich die schon im vorlauf Privat unter meinem Namen eingekauft, z.B. einen PC ~ 9000€.
Nun möchte ich die VSt, nachdem ich die Firma gegründet habe absetzen, ist das möglich?
Was genau muss ich dabei beachten.
mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zum Vorsteuerabzug sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 2 und 2a UStG im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit berechtigt (vgl. Abschnitt 15.2 Absätze 15a bis 21). Abziehbar sind hierbei auch Vorsteuerbeträge, die vor der Ausführung von Umsätzen (vgl. BFH-Urteile vom 6.5.1993, V R 45/88, BStBl II S. 564, und vom 16.12.1993, V R 103/88, BStBl 1994 II S. 278) anfallen, sofern sie der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind (siehe Abschnitt 15.1 Abs. 1 S. 1-2 UStAE)!
Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird (Abschnitt 2.6 Abs. 1 S. 1 UStAE).
Sofern die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung erfüllt sind (insbes. Name und Anschrift Ihres Unternehmens, siehe § 14 UStG) können Sie die Vorsteuer aus den Rechnungen für Lieferungen oder Leistungen für Ihre geplante Unternehmertätigkeit in Abzug bringen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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