Rückwirkende Erstattung der Umsatzsteuer bei Wechsel zur Regelbesteuerung
Ich betreibe ein Einzelunternehmen und mache seit dessen Gründung 2021 von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Im Jahr 2022 habe ich hohe Investitionen getätigt und möchte jetzt rückwirkend zu Beginn des Jahres 2022 zur Regelbesteuerung wechseln.
Manche der in 2022 bezogenen Leistungen wurden von Unternehmen in anderen EU-Ländern erworben. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. der Leistung habe ich keine gültige Ustid Nummer besessen. Folgerichtig weisen die Rechnungen die Umsatzsteuer des Landes des Leistungserbringers aus. Nun möchte ich mir diese gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Ein regulärer Vorsteuerabzug ist nicht möglich, da die Umsatzsteuer nicht in DE bezahlt wurde. Eine nachträgliche Rechnungsänderung durch den Leistungserbringer hin zu einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistung scheint auch nicht möglich, da zum Leistungszeitpunkt die Vorraussetzungen hierfür (gültige Ustid Nummer des Käufers) nicht gegeben waren.
Kann ich mir die an die ausländischen Finanzämter abgeführten Beträge über das Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen?