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Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Können Spenden an einen gemeinnützigen Verein von der Steuer abgesetzt werden?

Sehr geehrte Steuerberaterin,

ich bin Mitglied in einem gemeinnützigen Verein und überlege, ob Spenden an den Verein steuerlich absetzbar sind. Ich habe in den letzten Jahren regelmäßig Spenden an den Verein geleistet, um die verschiedenen Projekte und Aktivitäten zu unterstützen. Nun frage ich mich, ob ich diese Spenden bei meiner Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen kann.

Ich bin mir unsicher, da ich bisher keine Spendenquittungen oder Bestätigungen vom Verein erhalten habe. Ich mache mir Sorgen, dass meine Spenden möglicherweise nicht steuerlich berücksichtigt werden können und ich dadurch Geld verliere. Daher wäre es für mich wichtig zu wissen, ob und wie ich die Spenden an den gemeinnützigen Verein steuerlich geltend machen kann.

Können Sie mir bitte erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Spenden an einen gemeinnützigen Verein von der Steuer abgesetzt werden können? Gibt es bestimmte Höchstgrenzen oder Formvorschriften, die ich beachten muss? Wie kann ich nachträglich Spendenquittungen oder Bestätigungen vom Verein erhalten, um meine Spenden steuerlich geltend zu machen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Aufklärung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Evers

Siegfried Eckstein

Sehr geehrte Frau Evers,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Spenden an gemeinnützige Vereine und deren steuerliche Absetzbarkeit. Als Steuerberater mit Schwerpunkt Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeit kann ich Ihnen gerne weiterhelfen.

Grundsätzlich sind Spenden an gemeinnützige Vereine steuerlich absetzbar. Damit Ihre Spenden von der Steuer abgesetzt werden können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Verein, an den Sie gespendet haben, als gemeinnützig anerkannt sein. Das bedeutet, dass der Verein bestimmte gemeinnützige Zwecke verfolgen und diese in seiner Satzung verankert haben muss. Diese Zwecke können beispielsweise Bildung, Wohlfahrt, Umweltschutz oder Kunst und Kultur sein.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie eine Spendenbescheinigung oder Spendenquittung vom Verein erhalten. Diese Bescheinigung muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Spenders, den Betrag der Spende, das Datum der Spende und eine Bestätigung, dass die Spende ohne Gegenleistung erfolgt ist. Nur mit einer solchen Bescheinigung können Sie Ihre Spenden bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Hinsichtlich der Höchstgrenzen für abzugsfähige Spenden gilt in Deutschland, dass Spenden bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar sind. Darüber hinausgehende Spenden können in den folgenden Jahren weiter geltend gemacht werden. Es gibt jedoch auch bestimmte Sonderregelungen, zum Beispiel für Großspenden oder Spenden für besonders förderungswürdige Zwecke.

Wenn Sie bisher keine Spendenbescheinigungen erhalten haben, können Sie diese beim Verein nachträglich anfordern. Die meisten Vereine sind dazu verpflichtet, Spendenbescheinigungen auszustellen. Sollte der Verein Ihrer Bitte nicht nachkommen, können Sie Ihre Spenden auch anderweitig nachweisen, zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der steuerlichen Absetzung Ihrer Spenden benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Siegfried Eckstein

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Experte für Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Siegfried Eckstein