Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Kann ein Verein auch wirtschaftliche Aktivitäten ausüben und trotzdem gemeinnützig bleiben?

Sehr geehrter Steuerberater für Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeit,

ich bin Jürgen Breitwieser, Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins, der sich für die Förderung von Bildung und Kultur einsetzt. In letzter Zeit haben wir darüber nachgedacht, wirtschaftliche Aktivitäten in unserem Verein zu integrieren, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und unsere Projekte weiter auszubauen. Allerdings machen wir uns Sorgen, ob wir trotz dieser wirtschaftlichen Aktivitäten weiterhin unseren gemeinnützigen Status behalten können.

Der Ist-Zustand unseres Vereins ist momentan, dass wir ausschließlich Spenden und Fördermittel zur Finanzierung unserer Projekte nutzen. Wir sehen jedoch das Potenzial, durch den Verkauf von Merchandising-Produkten oder die Organisation von Veranstaltungen Einnahmen zu erzielen, die uns dabei helfen könnten, unsere Arbeit langfristig zu sichern.

Unsere Sorge besteht darin, dass wir nicht genau wissen, inwieweit wir wirtschaftliche Aktivitäten ausüben können, ohne unseren gemeinnützigen Status zu gefährden. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob es möglich ist, als gemeinnütziger Verein wirtschaftliche Aktivitäten zu betreiben und wenn ja, welche Voraussetzungen und Grenzen dabei zu beachten sind.

Können Sie uns möglicherweise Tipps geben, wie wir wirtschaftliche Aktivitäten in unseren Verein integrieren können, ohne dabei die Steuervorteile und den gemeinnützigen Status zu verlieren? Wir möchten sicherstellen, dass wir alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten und gleichzeitig unsere finanzielle Situation verbessern können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Breitwieser

Siegfried Eckstein

Lieber Jürgen Breitwieser,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Integration wirtschaftlicher Aktivitäten in Ihren gemeinnützigen Verein. Es ist durchaus möglich als gemeinnütziger Verein wirtschaftliche Aktivitäten auszuüben, solange diese im Rahmen der Satzung und des Vereinszwecks liegen und die Einnahmen ausschließlich zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen wirtschaftlicher Aktivitäten, die ein gemeinnütziger Verein ausüben kann: wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind Tätigkeiten, die nicht unmittelbar mit dem gemeinnützigen Zweck zusammenhängen und deren Einnahmen der Körperschaftsteuer unterliegen. Diese Einnahmen müssen versteuert werden, jedoch bleibt der Verein weiterhin gemeinnützig. Bei Zweckbetrieben hingegen handelt es sich um Tätigkeiten, die dem gemeinnützigen Zweck dienen und von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Um als gemeinnütziger Verein wirtschaftliche Aktivitäten auszuüben, sollten Sie darauf achten, dass diese nicht den Hauptzweck des Vereins übersteigen und dass die Einnahmen ausschließlich zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden. Zudem sollten Sie in der Satzung Ihres Vereins klar festlegen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten ausgeübt werden dürfen und wie die Einnahmen verwendet werden sollen.

Es ist ratsam, vor der Aufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten eine Beratung mit einem Steuerberater für Vereinsbesteuerung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein Steuerberater kann Ihnen auch dabei helfen, die wirtschaftlichen Aktivitäten steuerlich optimal zu gestalten und den gemeinnützigen Status Ihres Vereins zu erhalten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Integration wirtschaftlicher Aktivitäten in Ihren Verein. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Siegfried Eckstein, Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Siegfried Eckstein