Gibt es eine Obergrenze für die Höhe der Spenden, die von der Steuer abgesetzt werden können?
Dezember 24, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Siegfried Eckstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Lina Baumgart und bin Vorstandsvorsitzende eines gemeinnützigen Vereins, der sich für den Umweltschutz engagiert. In den letzten Jahren konnten wir dank großzügiger Spenden unserer Unterstützer unsere Projekte erfolgreich umsetzen. Nun stellt sich uns die Frage, ob es eine Obergrenze für die Höhe der Spenden gibt, die von der Steuer abgesetzt werden können.
Unser Verein ist auf Spenden angewiesen, um unsere Arbeit fortzusetzen. Daher ist es für uns wichtig zu wissen, inwieweit Spenden steuerlich berücksichtigt werden können. Bisher haben wir immer wieder unterschiedliche Informationen zu diesem Thema erhalten und sind daher verunsichert.
Wir möchten sicherstellen, dass unsere Spenderinnen und Spender die Möglichkeit haben, ihre Spenden steuerlich geltend zu machen und möchten daher klären, ob es eine maximale Höhe gibt, bis zu der Spenden absetzbar sind. Zudem möchten wir wissen, ob es Unterschiede bei der Absetzbarkeit von Spenden für Privatpersonen und Unternehmen gibt.
Wir würden uns über eine klare und verständliche Antwort zu diesem Thema freuen, um unseren Spenderinnen und Spendern die nötige Sicherheit zu geben und unsere Arbeit weiterhin erfolgreich gestalten zu können.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen, Lina Baumgart
Sehr geehrte Frau Baumgart,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Vereine. Es ist sehr lobenswert, dass Ihr Verein sich für den Umweltschutz engagiert und auf Spenden angewiesen ist, um Ihre Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Ich werde Ihnen nun ausführlich zu den von Ihnen gestellten Fragen antworten.
Grundsätzlich gilt, dass Spenden an gemeinnützige Organisationen wie Ihren Verein steuerlich absetzbar sind. Privatpersonen können Spenden bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Diese Obergrenze gilt sowohl für Einzelspenden als auch für die Summe aller Spenden im Jahr. Sollte der Gesamtbetrag der Spenden die 20%-Grenze überschreiten, können die überschüssigen Spenden auf das folgende Jahr übertragen und dort geltend gemacht werden.
Für Unternehmen gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Spenden als Betriebsausgaben abzusetzen. Hier gibt es jedoch keine festgelegte Obergrenze wie bei Privatpersonen. Unternehmen können Spenden bis zu einer Höhe von 0,4% ihres Gesamtumsatzes als Betriebsausgaben absetzen. Spenden über dieser Grenze können ebenfalls auf das folgende Jahr übertragen werden.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Spenderinnen und Spendern eine Spendenbescheinigung ausstellen, damit diese ihre Spenden beim Finanzamt geltend machen können. In der Spendenbescheinigung müssen bestimmte Angaben enthalten sein, wie z.B. der Name und die Anschrift des Vereins, der Name und die Anschrift des Spenders, der Betrag und das Datum der Spende.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen ausführlich beantworten konnte und Ihnen die nötige Klarheit bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden geben konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Eckstein
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