Kann ein gemeinnütziger Verein auch Gewinne erwirtschaften?
Oktober 11, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Siegfried Eckstein
Sehr geehrter Steuerberater,
mein Name ist Wilhelm Winterstein und ich bin Vorstandsvorsitzender eines gemeinnützigen Vereins. In den letzten Jahren konnten wir durch Spenden und Mitgliedsbeiträge unsere Projekte erfolgreich umsetzen und sogar Überschüsse erwirtschaften. Nun stellt sich für uns die Frage, ob ein gemeinnütziger Verein überhaupt Gewinne erwirtschaften darf und wie diese steuerlich behandelt werden.
Unsere Ausgangssituation ist die folgende: Unser Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, wie beispielsweise die Förderung von Bildung, Umweltschutz oder der Unterstützung bedürftiger Menschen. Wir sind als gemeinnützig anerkannt und genießen daher steuerliche Vorteile. Allerdings sind wir uns unsicher, ob wir die erwirtschafteten Überschüsse behalten dürfen oder ob wir diese abführen müssen.
Unsere Sorgen liegen vor allem darin, dass wir nicht gegen die gemeinnützigen Vorschriften verstoßen möchten und keine steuerlichen Probleme bekommen wollen. Daher wäre es für uns wichtig zu erfahren, ob und in welcher Höhe ein gemeinnütziger Verein Gewinne erwirtschaften darf und wie diese steuerlich zu behandeln sind.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten und uns konkret darüber informieren könnten, wie wir mit unseren Überschüssen umgehen sollen, um weiterhin gemeinnützig tätig sein zu können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Winterstein
Sehr geehrter Herr Winterstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewinnerwirtschaftung und steuerlichen Behandlung von Überschüssen in einem gemeinnützigen Verein. Als Vorstandsvorsitzender eines gemeinnützigen Vereins ist es verständlich, dass Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Vorschriften informieren möchten, um keine Probleme zu bekommen und weiterhin gemeinnützig tätig sein zu können.
Grundsätzlich ist es einem gemeinnützigen Verein erlaubt, Gewinne zu erwirtschaften. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Gewinne ausschließlich und unmittelbar für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass die Überschüsse nicht an die Mitglieder oder andere Personen ausgeschüttet werden dürfen, sondern nur dazu dienen sollen, die gemeinnützigen Aktivitäten des Vereins zu fördern.
Die steuerliche Behandlung von Überschüssen in gemeinnützigen Vereinen ist ebenfalls geregelt. Grundsätzlich sind gemeinnützige Vereine von der Körperschaftssteuer befreit, solange sie sich im Rahmen der gemeinnützigen Zwecke bewegen und die Gewinne ausschließlich dazu verwenden. Allerdings sind Gewinne, die nicht direkt für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden, als Zweckbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu behandeln und können der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen.
Um steuerliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Verein weiterhin gemeinnützig bleiben kann, ist es daher wichtig, die Überschüsse sorgfältig zu dokumentieren und transparent zu verwenden. Es empfiehlt sich, eine Gewinnrücklage zu bilden, in der die Überschüsse aufbewahrt werden, bis sie für gemeinnützige Zwecke verwendet werden können. Zudem sollten regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Überschüsse ordnungsgemäß verwendet werden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Gewinnerwirtschaftung in gemeinnützigen Vereinen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder individuelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Eckstein
Steuerberater
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