Kann ein Verein Spendenquittungen ausstellen und wie funktioniert das?
August 30, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Dora Krause
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Vorstand eines gemeinnützigen Vereins und wir haben in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Spendern erhalten, die gerne eine Spendenquittung von uns erhalten würden. Bisher hatten wir jedoch noch nie damit zu tun und sind uns unsicher, ob wir überhaupt berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen.
Unser Verein setzt sich für den Umweltschutz ein und veranstaltet regelmäßig Müllsammelaktionen in unserer Gemeinde. Wir finanzieren unsere Projekte größtenteils durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Leider ist die finanzielle Lage unseres Vereins momentan nicht besonders gut, da wir aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen weniger Spenden erhalten haben als üblich.
Ich mache mir Sorgen, dass verärgerte Spender abspringen könnten, wenn wir keine Spendenquittungen ausstellen können. Gleichzeitig möchte ich aber auch sicherstellen, dass wir alles korrekt und legal abwickeln.
Können Sie mir bitte erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Verein Spendenquittungen ausstellen darf und wie genau das funktioniert? Gibt es bestimmte Kriterien, die unser Verein erfüllen muss, um berechtigt zu sein, Spendenbescheinigungen auszustellen? Und welche Schritte müssen wir konkret unternehmen, um Spendenquittungen auszustellen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Johann Hagedorn
Sehr geehrter Herr Hagedorn,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ausstellung von Spendenquittungen für Ihren gemeinnützigen Verein, der sich für den Umweltschutz einsetzt. Ich verstehe Ihre Sorge in Bezug auf die finanzielle Lage Ihres Vereins und die Wichtigkeit von Spendenquittungen für die Spender.
Grundsätzlich ist es so, dass gemeinnützige Vereine in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Ein Verein muss als gemeinnützig anerkannt sein, um Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen. Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft und bestätigt. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie z.B. die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke, die Selbstlosigkeit der Tätigkeit, die Begünstigung einer Allgemeinheit von Personen oder einer bestimmten Personengruppe und die Einhaltung von Satzungsbestimmungen.
Für Ihren Umweltschutzverein bedeutet dies, dass Ihre Tätigkeiten dem Umweltschutz dienen müssen und dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen darf. Ihre Satzung sollte entsprechende Formulierungen enthalten, die Ihre gemeinnützigen Zwecke klar definieren. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Vereinsmittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Um Spendenquittungen ausstellen zu können, müssen Spenden von den Spendern nachweisbar sein. Das heißt, dass Sie Spenden in Form von Geldbeträgen oder Sachspenden dokumentieren müssen. Die Spenden müssen freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht in der Regel ein vereinfachter Zuwendungsbescheid aus, für höhere Beträge ist eine Spendenbescheinigung erforderlich.
Um Spendenquittungen auszustellen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anerkennung als gemeinnütziger Verein stellen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zu Ihrem Verein enthalten, wie z.B. die Satzung, die Tätigkeitsberichte, die Finanzberichte und die geplanten Projekte. Nach Prüfung und Anerkennung durch das Finanzamt können Sie dann Spendenquittungen ausstellen.
Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater oder einem Vereinsberater in Verbindung zu setzen, um diesen Prozess zu unterstützen und sicherzustellen, dass alles korrekt und rechtlich einwandfrei abläuft. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dora Krause
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