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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Welche Auswirkungen hat die umsatzsteuerliche Organschaft?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Xenia Weise und bin Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens in der Textilbranche. In den letzten Jahren haben wir mehrere Tochtergesellschaften gegründet, um unser Geschäft zu erweitern und neue Märkte zu erschließen. Dabei sind wir auf das Konzept der umsatzsteuerlichen Organschaft gestoßen und ich frage mich, welche Auswirkungen dies für unser Unternehmen haben könnte.

Der Ist-Zustand ist folgender: Wir haben insgesamt fünf Tochtergesellschaften, die jeweils eigenständig agieren, aber unter unserer Kontrolle stehen. Wir erbringen als Muttergesellschaft Managementleistungen für die Tochtergesellschaften und koordinieren die Geschäftsaktivitäten. Bisher haben wir die Umsatzsteuer für jede Gesellschaft separat abgeführt und abgerechnet.

Meine Sorgen beziehen sich vor allem auf die steuerlichen Auswirkungen der Organschaft. Ich frage mich, ob sich durch die Zusammenfassung der Umsätze aller Gesellschaften unter der Muttergesellschaft die Umsatzsteuerbelastung erhöhen oder verringern könnte. Zudem bin ich unsicher, wie die Vorsteuerabzugsberechtigung in einer Organschaft geregelt ist und ob sich dadurch möglicherweise steuerliche Vorteile ergeben könnten.

Meine Frage an Sie als erfahrenen Steuerberater lautet daher: Welche Auswirkungen hat die umsatzsteuerliche Organschaft für unser Unternehmen? Gibt es steuerliche Vorteile, die wir nutzen können, oder sollten wir lieber bei der bisherigen Abrechnung der Umsatzsteuer bleiben? Ich bin auf Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge gespannt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Weise

Lina Sauer

Sehr geehrte Frau Weise,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der umsatzsteuerlichen Organschaft für Ihr Unternehmen in der Textilbranche. Als Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer freue ich mich, Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen zu können.

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist eine besondere Form der Unternehmensverbindung, bei der eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften steuerlich zu einer Einheit zusammengefasst werden. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Umsatzsteuerbelastung und die Vorsteuerabzugsberechtigung.

Durch die Organschaft werden die Umsätze der Tochtergesellschaften in die Umsatzsteuerberechnung der Muttergesellschaft einbezogen. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer für alle Gesellschaften zusammen abgeführt und abgerechnet wird. Dadurch kann es in einigen Fällen zu einer Reduzierung der Umsatzsteuerbelastung kommen, da die Umsätze der einzelnen Gesellschaften zusammengefasst werden und somit möglicherweise günstigere Steuersätze zur Anwendung kommen.

Darüber hinaus profitieren Sie als Muttergesellschaft von einer erweiterten Vorsteuerabzugsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen nicht nur für Ihre eigenen Leistungen, sondern auch für die Leistungen Ihrer Tochtergesellschaften geltend machen können. Dies kann zu steuerlichen Vorteilen führen, da Sie einen höheren Betrag an Vorsteuer abziehen können und somit Ihre Umsatzsteuerschuld verringern.

Insgesamt kann die umsatzsteuerliche Organschaft also durchaus steuerliche Vorteile für Ihr Unternehmen bringen, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuerbelastung und die Vorsteuerabzugsberechtigung. Es ist wichtig, die individuelle Situation Ihres Unternehmens genau zu prüfen und zu berechnen, ob sich die Organschaft in Ihrem Fall lohnen würde.

Ich empfehle Ihnen daher, eine detaillierte steuerliche Analyse durchzuführen und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft für Ihr Unternehmen genau zu verstehen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Umsetzung der Organschaft, falls dies für Ihr Unternehmen sinnvoll sein sollte.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Sauer

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Experte für Umsatzsteuer

Lina Sauer