Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Kann ich als Freelancer die Ist-Versteuerung nutzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Ella Hoffmann und arbeite als Freelancerin im Bereich Grafikdesign. In der Vergangenheit habe ich meine Umsatzsteuer nach der Soll-Versteuerung abgerechnet. Nun überlege ich, ob die Ist-Versteuerung für mich als Freelancerin geeignet wäre.

Bisher habe ich monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und die Umsatzsteuer auf Grundlage meiner Rechnungen berechnet. Allerdings schwanken meine Einnahmen als Freelancerin teilweise stark von Monat zu Monat, sodass ich manchmal mehr Umsatzsteuer zahlen musste, als tatsächlich eingegangen ist. Dies führt zu Liquiditätsengpässen und ist für mich als Selbstständige eine große Belastung.

Daher frage ich mich, ob es für mich sinnvoll wäre, auf die Ist-Versteuerung umzustellen. Dadurch könnte ich die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der tatsächliche Geldeingang erfolgt ist. Dies würde mir möglicherweise helfen, meine Liquiditätssituation zu verbessern und Schwankungen in meinen Einnahmen besser auszugleichen.

Können Sie mir näher erläutern, ob die Ist-Versteuerung für Freelancer wie mich empfehlenswert ist? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Soll- auf die Ist-Versteuerung umzustellen? Gibt es möglicherweise auch Nachteile oder Risiken, die ich dabei beachten sollte?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Entscheidung behilflich sein könnten und mich über die Vor- und Nachteile der Ist-Versteuerung für Freelancer aufklären könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ella Hoffmann

Lina Sauer

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umstellung von der Soll-Versteuerung auf die Ist-Versteuerung als Freelancerin im Bereich Grafikdesign. Die Ist-Versteuerung kann für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen durchaus eine sinnvolle Option sein, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Schwankungen in den Einnahmen besser auszugleichen.

Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn die Rechnungsbeträge tatsächlich vereinnahmt wurden. Das bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer erst abführen müssen, wenn das Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist. Dadurch können Sie Ihre Liquiditätssituation verbessern und besser planen, da Sie die Umsatzsteuerzahlungen an den tatsächlichen Geldeingang anpassen können.

Um von der Soll- auf die Ist-Versteuerung umzustellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen Sie als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG gelten, d.h. dass Ihr Jahresumsatz im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Zudem müssen Sie einen Antrag auf Umstellung beim Finanzamt stellen und nachweisen, dass die Ist-Versteuerung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Es gibt jedoch auch Nachteile und Risiken, die Sie bei der Umstellung auf die Ist-Versteuerung beachten sollten. Zum einen kann es sein, dass Sie bei Kunden auf Unverständnis stoßen, da diese möglicherweise lieber die Umsatzsteuer sofort geltend machen möchten. Zudem kann die Ist-Versteuerung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen, da Sie genau darauf achten müssen, wann Zahlungseingänge erfolgen und die Umsatzsteuer entsprechend abführen müssen.

Insgesamt ist die Entscheidung für oder gegen die Ist-Versteuerung als Freelancer eine individuelle, die von Ihren persönlichen Umständen und Bedürfnissen abhängt. Ich empfehle Ihnen daher, sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls auch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiter. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Sauer

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Umsatzsteuer

Lina Sauer