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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Muss ich auch Umsatzsteuer zahlen, wenn mein Unternehmen Verlust macht?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich betreibe seit zwei Jahren ein kleines Unternehmen im Bereich der Eventplanung. Leider musste ich in diesem Jahr einen Verlust verzeichnen, da durch die Corona-Pandemie viele Veranstaltungen abgesagt wurden und somit meine Einnahmen stark eingebrochen sind. Nun frage ich mich, ob ich trotz des Verlusts Umsatzsteuer zahlen muss.

Mein Unternehmen ist als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings bin ich mir unsicher, ob sich diese Regelung auch auf Verlustjahre bezieht. Ist es möglich, dass ich trotz des Verlusts Umsatzsteuer zahlen muss? Oder gibt es eine Möglichkeit, die Umsatzsteuerzahlungen wegen des Verlusts zu umgehen?

Ich mache mir Sorgen, dass die Umsatzsteuerzahlungen meinen ohnehin knappen finanziellen Spielraum weiter einschränken könnten und somit die Existenz meines Unternehmens gefährden. Gibt es eventuell eine Möglichkeit, eine Befreiung von der Umsatzsteuer auch in Verlustjahren zu beantragen? Oder gibt es andere steuerliche Maßnahmen, die mir in dieser Situation helfen könnten?

Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Beratung zu diesem Thema freuen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Wittik

Quentin Reuter

Sehr geehrte Frau Wittik,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer in Verlustjahren als Kleinunternehmer im Bereich der Eventplanung. Die Situation, in der sich Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie befindet, ist zweifellos herausfordernd und verlangt nach sorgfältiger steuerlicher Planung. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, wie die Umsatzsteuerregelungen in Verlustjahren für Kleinunternehmer aussehen.

Gemäß § 19 UStG sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste erzielt. Das bedeutet, dass Sie auch in Verlustjahren als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind.

In Ihrem Fall, in dem Sie einen Verlust verzeichnet haben, müssen Sie also keine Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuerpflicht hängt nicht davon ab, ob das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, sondern ausschließlich von den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer. Daher können Sie beruhigt sein, dass die Umsatzsteuerzahlungen Ihren finanziellen Spielraum in Verlustjahren nicht weiter einschränken werden.

Es gibt jedoch eine wichtige Regelung zu beachten: Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, dürfen jedoch keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Das bedeutet, dass Sie keine Vorsteuer geltend machen können. Wenn Sie also Einkäufe tätigen, für die Sie Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie diese nicht zurückerstattet bekommen. Diese Einschränkung sollten Sie bei Ihrer betrieblichen Planung berücksichtigen.

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es keine spezielle Möglichkeit gibt, eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Verlustjahren zu beantragen. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den genannten Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer.

Insgesamt können Sie also beruhigt sein, dass Sie als Kleinunternehmer auch in Verlustjahren von der Umsatzsteuer befreit sind. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer steuerlichen Planung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Quentin Reuter

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Experte für Umsatzsteuer

Quentin Reuter