Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen?
September 4, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Quentin Reuter
Sehr geehrte Steuerberater,
ich bin Tatiana Koch, Inhaberin eines kleinen Online-Shops, in dem ich handgemachte Schmuckstücke verkaufe. Ich habe vor kurzem von der Kleinunternehmerregelung gehört, die besagt, dass Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 22.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Da mein Umsatz im vergangenen Jahr unter diesem Betrag lag, frage ich mich, ob ich tatsächlich Umsatzsteuer abführen muss.
Bislang habe ich meine Einnahmen aus dem Shop lediglich als Einkommen in meiner Einkommensteuererklärung angegeben, da ich nicht sicher war, ob ich als Kleinunternehmer überhaupt Umsatzsteuer abführen muss. Allerdings habe ich nun Bedenken, dass ich möglicherweise gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen könnte und habe deshalb beschlossen, mich bei Ihnen zu erkundigen.
Meine Sorge ist es, dass ich im Nachhinein eine hohe Strafe zahlen muss, falls ich tatsächlich Umsatzsteuer abführen hätte müssen und dies nicht getan habe. Daher wäre es für mich sehr hilfreich zu erfahren, ob ich als Kleinunternehmer tatsächlich von der Umsatzsteuer befreit bin und ob ich möglicherweise Rückforderungen oder Strafen zu erwarten habe.
Können Sie mir bitte erklären, ob ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen muss und welche Schritte ich gegebenenfalls unternehmen muss, um mich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Koch
Sehr geehrte Frau Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kleinunternehmerregelung und der Umsatzsteuerpflicht. Ich kann Ihre Sorge bezüglich möglicher Strafen oder Rückforderungen nachvollziehen, daher möchte ich Ihnen gerne ausführlich erklären, wie die Regelungen in diesem Bereich aussehen.
Die Kleinunternehmerregelung besagt tatsächlich, dass Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 22.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass Sie als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Allerdings haben Sie auch keinen Vorsteuerabzug, das heißt, Sie können die Umsatzsteuer, die Sie selbst für Ihre Geschäftsausgaben bezahlen, nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.
Wenn Ihr Umsatz im vergangenen Jahr tatsächlich unter 22.000 Euro lag und Sie keine Umsatzsteuer abgeführt haben, haben Sie also alles richtig gemacht und müssen sich keine Sorgen machen. Es ist wichtig, dass Sie jedoch den Betrag Ihres Umsatzes im Auge behalten und gegebenenfalls prüfen, ob Sie weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren können.
Falls Ihr Umsatz in einem Jahr die Grenze von 22.000 Euro überschreitet, müssen Sie ab dem Folgejahr Umsatzsteuer abführen. In diesem Fall sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen und sich über die notwendigen Schritte informieren. Es kann sein, dass Sie dann Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen und die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen.
Insgesamt können Sie also beruhigt sein, dass Sie als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit sind, solange Ihr Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr liegt. Falls sich Ihr Umsatz erhöht, müssen Sie sich rechtzeitig über die gesetzlichen Vorschriften informieren und entsprechend handeln.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausführlich beantworten und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und alles Gute für Ihr Geschäft.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter
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