Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Kann ich die Umsatzsteuer auf Reisekosten und Bewirtungskosten geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Sebastian Müller und betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung. In meinem Geschäft fallen regelmäßig Reise- und Bewirtungskosten an, die ich gerne steuerlich geltend machen würde. Ich bin mir jedoch unsicher, ob ich die Umsatzsteuer auf diese Kosten absetzen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Bisher habe ich die Umsatzsteuer auf meine Reise- und Bewirtungskosten nicht berücksichtigt und dementsprechend auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Da ich aber nun erfahren habe, dass diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind, bin ich verunsichert, ob ich möglicherweise Steuervorteile bisher verschenkt habe.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise falsch gehandelt habe und nun Nachzahlungen oder Strafen befürchten muss, wenn ich die Umsatzsteuer auf meine Reise- und Bewirtungskosten nachträglich geltend machen möchte. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob und unter welchen Bedingungen ich die Umsatzsteuer auf Reise- und Bewirtungskosten in meinem Unternehmen absetzen kann.

Können Sie mir bitte erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Umsatzsteuer auf Reise- und Bewirtungskosten steuerlich absetzbar ist? Gibt es bestimmte Nachweise oder Dokumente, die ich dafür vorlegen muss? Und wie gehe ich am besten vor, um die Umsatzsteuer auf meine bisherigen Reise- und Bewirtungskosten korrekt zu erfassen und in meiner Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Müller

Quentin Reuter

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Umsatzsteuer auf Reise- und Bewirtungskosten in Ihrem Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen und mögliche Steuervorteile in Anspruch nehmen möchten. Gerne erkläre ich Ihnen die Voraussetzungen und den korrekten Umgang mit diesen Kosten.

Grundsätzlich können Sie die Umsatzsteuer auf Reise- und Bewirtungskosten als Vorsteuer geltend machen, sofern diese Kosten betrieblich veranlasst sind. Das bedeutet, dass die Ausgaben im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallen sind und in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen. Private Reise- und Bewirtungskosten sind hingegen nicht abzugsfähig.

Um die Umsatzsteuer auf Reise- und Bewirtungskosten steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal müssen die Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert werden. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Quittungen oder Belege, aus denen hervorgeht, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind und die Leistungen erbracht wurden.

Des Weiteren müssen die Reise- und Bewirtungskosten angemessen sein. Das bedeutet, dass die Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Unternehmen und Ihrer wirtschaftlichen Lage stehen müssen. Übermäßig hohe oder unangemessene Kosten können von den Finanzbehörden möglicherweise nicht akzeptiert werden.

Wenn Sie die Umsatzsteuer auf Ihre bisherigen Reise- und Bewirtungskosten nachträglich geltend machen möchten, ist es wichtig, dass Sie eine entsprechende Berichtigung in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Dabei sollten Sie die korrekten Beträge angeben und die notwendigen Unterlagen vorlegen, um die Richtigkeit Ihrer Angaben zu belegen.

Es ist empfehlenswert, sich mit einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Regelungen korrekt einhalten und mögliche Steuervorteile optimal nutzen. Ein Steuerberater kann Sie auch bei der Erfassung und Absetzung der Umsatzsteuer auf Reise- und Bewirtungskosten unterstützen und Ihnen bei Bedarf weitere Tipps und Empfehlungen geben.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie bei der steuerlichen Behandlung Ihrer Reise- und Bewirtungskosten unterstützen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Umsatzsteuer

Quentin Reuter