Wie kann ich Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge absetzen?
März 7, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Anneliese Schaaf
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Günther Kraft und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Ich bin unsicher, wie ich Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge in meiner Steuererklärung absetzen kann.
Zur Hintergrundinformation: Ich bin Angestellter und habe im vergangenen Jahr diverse Versicherungsbeiträge bezahlt, unter anderem für meine Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Ausgaben machen einen nicht unerheblichen Teil meiner monatlichen Kosten aus und ich frage mich, ob ich sie steuerlich geltend machen kann.
Mein Ist-Zustand ist, dass ich bislang noch nie Sonderausgaben in meiner Steuererklärung berücksichtigt habe und somit potenziell Geld verschenkt habe. Das ärgert mich natürlich und deshalb möchte ich nun gerne wissen, wie ich das in Zukunft besser machen kann.
Meine Sorge ist, dass ich nicht weiß, welche Versicherungsbeiträge genau absetzbar sind und wie ich diese in meiner Steuererklärung richtig angebe. Ich möchte keine Fehler machen und möchte daher gerne von Ihnen erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, um Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge abzusetzen.
Können Sie mir bitte erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ich Versicherungsbeiträge in meiner Steuererklärung angeben kann? Gibt es bestimmte Höchstgrenzen, die ich beachten muss? Und wie genau trage ich die Beiträge in meiner Steuererklärung ein, damit sie auch berücksichtigt werden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Kraft
Sehr geehrter Herr Kraft,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen in Ihrer Steuererklärung. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie diese Sonderausgaben richtig angeben können, um steuerliche Vorteile zu erlangen.
Grundsätzlich können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem Krankenversicherungsbeiträge, Haftpflichtversicherungsbeiträge und Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge, wie Sie sie genannt haben.
Damit Sie diese Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen können, müssen sie dem sogenannten Vorsorgeaufwand zugeordnet werden. Der Vorsorgeaufwand umfasst neben den genannten Versicherungsbeiträgen auch Beiträge zur Altersvorsorge, Unfallversicherung und zu anderen Vorsorgeprodukten. Die Höchstgrenzen für den absetzbaren Vorsorgeaufwand liegen bei 1.900 Euro für Alleinstehende und 3.800 Euro für Verheiratete.
Um die Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung richtig anzugeben, müssen Sie diese in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Dort können Sie die einzelnen Beiträge in den entsprechenden Zeilen angeben. Achten Sie darauf, dass Sie alle Beitragsbescheinigungen Ihrer Versicherungen sammeln und die Beträge korrekt übertragen.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf der Steuererklärung beifügen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Angaben korrekt sind und im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf
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