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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich Homeoffice-Kosten steuerlich geltend machen?

Liebe Steuerberater,

ich heiße Ella Stricker und arbeite seit Beginn der Corona-Pandemie im Homeoffice. Dadurch entstehen mir zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für Büromaterial, Strom, Internet und Miete für meinen Arbeitsplatz zu Hause. Bisher habe ich all diese Kosten selbst getragen, ohne zu wissen, ob ich sie steuerlich geltend machen kann.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, das mir zusteht. Deshalb möchte ich gerne wissen, ob und in welcher Höhe ich die Homeoffice-Kosten bei meiner Steuererklärung angeben kann. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten absetzen zu können? Wie genau rechne ich die Kosten für mein Homeoffice aus und welche Belege benötige ich dafür?

Ich habe im Internet bereits recherchiert, bin aber auf unterschiedliche Informationen gestoßen und fühle mich etwas überfordert. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir als Experte für Steuerfragen weiterhelfen könnten. Welche Möglichkeiten gibt es, um die Homeoffice-Kosten steuerlich geltend zu machen und wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ella Stricker

Anneliese Schaaf

Liebe Ella Stricker,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten. Gerne helfe ich Ihnen dabei, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihnen alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich können die Kosten, die Ihnen durch das Arbeiten im Homeoffice entstehen, steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Büromaterial, Strom, Internet, Telefon, Miete sowie die Abschreibung von Arbeitsmitteln wie beispielsweise einem Schreibtisch oder Stuhl. Um diese Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und absetzen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Zunächst einmal sollte Ihr Homeoffice einen eigenen, abgeschlossenen Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus darstellen, der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Ein Schreibtisch in Ihrem Wohnzimmer würde demnach nicht als steuerlich absetzbares Homeoffice gelten. Des Weiteren sollte es sich bei den Kosten um tatsächliche Ausgaben handeln, die durch das Arbeiten von zu Hause entstanden sind. Eine pauschale Absetzung ohne Nachweis ist in der Regel nicht möglich.

Um die Kosten für Ihr Homeoffice genau zu berechnen, empfehle ich Ihnen, sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren. Diese dienen als Nachweis für die entstandenen Ausgaben. Zudem sollten Sie den Anteil der beruflichen Nutzung im Vergleich zur privaten Nutzung des jeweiligen Gegenstands festlegen. Dieser Anteil wird dann entsprechend als absetzbare Kosten in Ihrer Steuererklärung angegeben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Homeoffice-Kosten steuerlich geltend zu machen. Zum einen können Sie die tatsächlichen Kosten anhand der Belege und Nachweise angeben. Alternativ können Sie auch eine Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag für maximal 120 Arbeitstage im Jahr geltend machen, ohne weitere Nachweise erbringen zu müssen. Letztendlich sollten Sie sich jedoch individuell beraten lassen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf - Steuerberaterin

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Anneliese Schaaf