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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich auch die Kosten für meine Arbeitskleidung in der Steuererklärung angeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Claudia Gruhlke und arbeite als Physiotherapeutin in einer Praxis. In meinem Beruf trage ich spezielle Arbeitskleidung, die ich ausschließlich während meiner Arbeitszeit trage. Diese Arbeitskleidung besteht aus speziellen Schuhen, Hosen und Oberteilen, die meinen Arbeitsanforderungen entsprechen und notwendig sind, um meine Tätigkeiten ausführen zu können.

Bisher habe ich die Kosten für meine Arbeitskleidung nicht in meiner Steuererklärung angegeben, da ich unsicher bin, ob diese Ausgaben tatsächlich absetzbar sind. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich diese Kosten nicht geltend mache.

Können Sie mir bitte sagen, ob ich die Kosten für meine Arbeitskleidung in meiner Steuererklärung angeben kann? Falls ja, welche Unterlagen benötige ich dafür und wie genau muss ich diese Kosten belegen? Gibt es bestimmte Vorschriften oder Grenzen, die ich dabei beachten muss?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Gruhlke

Anneliese Schaaf

Sehr geehrte Frau Gruhlke,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit der Kosten für Ihre Arbeitskleidung in Ihrer Steuererklärung. Als Physiotherapeutin in einer Praxis tragen Sie spezielle Arbeitskleidung, die notwendig ist, um Ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen zu können. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind und ob Sie möglicherweise Geld verschenken, wenn Sie diese Ausgaben nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Grundsätzlich können die Kosten für Arbeitskleidung steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie beruflich bedingt sind und ausschließlich für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit getragen werden. Das bedeutet, dass die Arbeitskleidung nicht auch privat getragen werden darf. In Ihrem Fall, in dem Sie spezielle Arbeitskleidung benötigen, um Ihre Tätigkeiten als Physiotherapeutin auszuführen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kosten dafür steuerlich absetzbar sind.

Um die Kosten für Ihre Arbeitskleidung in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung oder einen Beleg, aus dem hervorgeht, welche Kleidungsstücke Sie gekauft haben und wie viel Sie dafür bezahlt haben. Es ist wichtig, dass die Rechnung auf Ihren Namen ausgestellt ist und die Zweckbestimmung der Kleidung klar erkennbar ist. Sie sollten darauf achten, dass die Kleidungsstücke eindeutig als Arbeitskleidung gekennzeichnet sind und nicht auch privat getragen werden können.

Es gibt keine festen Vorschriften oder Grenzen für die Höhe der absetzbaren Kosten für Arbeitskleidung. In der Regel können Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen, solange diese angemessen und nachvollziehbar sind. Es ist ratsam, alle Belege und Unterlagen zu Ihren Ausgaben sorgfältig aufzubewahren, um diese im Falle einer Nachfrage seitens des Finanzamts vorlegen zu können.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anneliese Schaaf
Steuerberaterin

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Anneliese Schaaf