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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich auch die Kosten für meine Krankenversicherung steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Chloé Altmann und bin Angestellte in einem mittelständischen Unternehmen. In diesem Jahr habe ich begonnen, mich intensiver mit meiner Steuererklärung zu beschäftigen, um eventuell Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu finden. Eine Frage, die mir dabei aufgekommen ist, betrifft die Kosten für meine Krankenversicherung.

Ich zahle jeden Monat einen nicht unerheblichen Betrag an meine gesetzliche Krankenversicherung und frage mich nun, ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Ich habe gehört, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll, die Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer abzusetzen, bin mir aber unsicher, ob dies auch auf mich zutrifft.

Mein monatliches Bruttogehalt beträgt 3.000 Euro, wovon ich 300 Euro für meine Krankenversicherung abführe. Da ich als Angestellte keinen Einfluss auf den Beitrag habe, der sich nach meinem Einkommen richtet, ist es mir wichtig zu wissen, ob ich die Kosten zumindest steuerlich geltend machen kann.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise eine Chance zur Steuerersparnis verpasse, wenn ich die Beiträge zur Krankenversicherung nicht in meiner Steuererklärung angebe. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für meine Krankenversicherung steuerlich absetzbar sind. Gibt es bestimmte Grenzen oder Voraussetzungen, die ich beachten muss, um die Beiträge zur Krankenversicherung in meiner Steuererklärung anzugeben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Altmann

Anneliese Schaaf

Sehr geehrte Frau Altmann,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Krankenversicherungskosten. Es ist durchaus möglich, die Beiträge zur Krankenversicherung in Ihrer Steuererklärung anzugeben und somit steuerlich geltend zu machen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Sie beachten müssen, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können.

Grundsätzlich sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Die Beiträge zur Krankenversicherung können jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt werden. Für Arbeitnehmer beträgt dieser Höchstbetrag derzeit 1.900 Euro im Jahr. Wenn Sie also monatlich 300 Euro für Ihre Krankenversicherung zahlen, beläuft sich der jährliche Gesamtbetrag auf 3.600 Euro, was über dem Höchstbetrag liegt. In diesem Fall könnten Sie also maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur die Beiträge zur Krankenversicherung, sondern auch Beiträge zur Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben absetzbar sind. Wenn Sie also neben den Beiträgen zur Krankenversicherung auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, können diese ebenfalls in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Um die Beiträge zur Krankenversicherung in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, aus der die gezahlten Beiträge hervorgehen. Diese Bescheinigung sollten Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf

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Experte für Steuererklärung

Anneliese Schaaf