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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Abgabe der Ust Voranmeldung

Ich habe seit seit 02/2010 eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen. Ich berate eine spanische Firma im Kreativ-Bereich. Ich erhalte dafür eine Aufwandsentschädigung von 1500,-/Monat und unterschiedliche Spesenpauschalen von durchschnittlich 500,-/Monat.
Diese 2 monatlichen Rechnungen stelle ich ohne Ust.
Ich mache meine Ust-Voranmeldung über Elster Online. Muss ich da auch immer gleich meine Ausgaben anmelden?
Wann muss ich dann meine Einkommenssteuererklärung machen? Quartalsweise oder Jährlich?

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

In der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Umsätz und die gezahlten Vorsteuerbeträge (Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen) angegeben. Ihre Ausgaben werden hier nicht angegeben, weil dies für die Umsatzbesteuerung irrelevant ist.

Die Einkommensteuererklärung und die Gewinnermittlung werden jährlich erstellt. Für das Jahr 2010 folglich im Jahr 2011. Falls Ihre Steuerschuld mehr als 400 € beträgt, wird das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen. Hierzu sind keine gesonderten Erklärungen notwendig.

Falls Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie mehr als 400 € Einkomemnsteuer zahlen müssen, sollten Sie das Finanzamt vorab formlos über Ihr zu erwartenden Einkommen informieren. So vermeiden Sie größere Steuernachzahlungen. Die Vorauszahlungen werden selbstverständlich im Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr angerechnet.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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Aufsichtsbehörde:

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Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

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Berufsordnung (BOStB)

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