Welche steuerlichen Aspekte muss ich als Freelancer beachten?
September 3, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Zofia Schulz
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Hilde Höhne und arbeite seit einiger Zeit als Freelancer in den Bereichen Texten und Grafikdesign. Bisher habe ich meine Einnahmen immer selbst verwaltet und versteuert, allerdings habe ich nun Bedenken, dass ich möglicherweise steuerliche Aspekte übersehen habe.
Meine Einnahmen variieren monatlich und ich arbeite von zu Hause aus. Ich habe keine feste Anstellung und bin nicht in einem Unternehmen angestellt. Bisher habe ich auch keine Umsatzsteuer berechnet oder abgeführt, da mein jährlicher Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze liegt.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise steuerliche Vorschriften nicht eingehalten habe und möchte nun sicherstellen, dass ich alles korrekt mache. Welche steuerlichen Aspekte muss ich als Freelancer beachten? Muss ich Umsatzsteuer berechnen und abführen, auch wenn ich unter der Kleinunternehmergrenze liege? Gibt es spezielle Regelungen für Freelancer, die von zu Hause aus arbeiten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte für Freelancer geben könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen würden, um sicherzustellen, dass ich alles korrekt abwickle. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Höhne
Sehr geehrte Frau Höhne,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberaterin. Als Freelancer in den Bereichen Texten und Grafikdesign gibt es tatsächlich einige steuerliche Aspekte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie alles korrekt abwickeln. Ich kann Ihnen gerne einen Überblick über die wichtigsten Punkte geben und mögliche Lösungen aufzeigen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Freelancer selbstständig tätig sind und daher für Ihre Einnahmen und Ausgaben selbst verantwortlich sind. Als Freelancer sind Sie nicht in einem festen Angestelltenverhältnis und arbeiten in der Regel von zu Hause aus. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Einkünfte selbst verwalten und versteuern müssen.
In Bezug auf die Umsatzsteuer gilt grundsätzlich, dass Sie als Freelancer unter der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro Jahresumsatz (ab 2020) liegen und daher von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen müssen. Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und Umsatzsteuer auszuweisen. Dies kann in manchen Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Sie Geschäftskunden haben, die die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Freelancer auch Einkommensteuer auf Ihre Einnahmen zahlen müssen. Hierbei sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren, um am Ende des Jahres eine korrekte Steuererklärung abgeben zu können. Zu den abzugsfähigen Ausgaben zählen unter anderem Arbeitsmittel wie Computer und Software, Büromaterialien, aber auch Fahrtkosten und Telefonkosten, die beruflich verursacht sind.
Als Freelancer von zu Hause aus arbeiten hat auch steuerliche Auswirkungen. So können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil Ihrer Mietkosten, Stromkosten oder auch Abschreibungen für Ihr Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei ist es wichtig, dass Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
Zusammenfassend sollten Sie als Freelancer darauf achten, Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, um eine korrekte Steuererklärung abgeben zu können. Auch wenn Sie unter der Kleinunternehmergrenze liegen, sollten Sie die Möglichkeit eines Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung prüfen, um möglicherweise von Vorsteuerabzug profitieren zu können. Zudem sollten Sie alle steuerlichen Aspekte mit einem Steuerberater besprechen, um sicherzustellen, dass Sie alles korrekt abwickeln.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Anfrage und alles Gute für Ihre selbstständige Tätigkeit als Freelancer.
Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Schulz
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