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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer zahlen?

Liebes Steuerberater-Team,

ich bin Zofia Beck und arbeite als Freelancerin in der Grafikdesign-Branche. Ich bin mir unsicher, ob ich als Freelancer Umsatzsteuer zahlen muss und hoffe auf Ihre Hilfe.

Zurzeit bin ich als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG tätig und habe im vergangenen Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro erzielt. Ich habe bisher keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen und auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben.

Allerdings bin ich jetzt an einem Punkt angelangt, an dem ich mehr Kunden gewinne und mein Umsatz deutlich steigt. Ich mache mir Sorgen, ob ich als Freelancerin Umsatzsteuer zahlen muss und welche Konsequenzen das für mich und meine Kunden hat.

Könnten Sie mir bitte erklären, ab welchem Umsatz ich als Freelancer Umsatzsteuer zahlen muss und wie ich mich als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreien lassen kann? Gibt es möglicherweise auch Vorteile, wenn ich mich freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht entscheide?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Beck

Zofia Schulz

Liebe Zofia Beck,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Umsatzsteuer als Freelancer in der Grafikdesign-Branche. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind Sie momentan von der Umsatzsteuer befreit, solange Ihr Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Sie haben bisher keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausgewiesen und auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben, was völlig korrekt ist.

Sobald Ihr Umsatz die Grenze von 22.000 Euro übersteigt, sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Es gibt verschiedene Umsatzsteuersätze, je nach Art der Dienstleistung oder des Produkts, den Sie anbieten.

Wenn Sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag ist meist formlos und kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Wenn Ihr Umsatz voraussichtlich unter 50.000 Euro im kommenden Jahr liegen wird, kann es sich lohnen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, um sich den Verwaltungsaufwand mit der Umsatzsteuer zu sparen.

Allerdings kann es auch Vorteile haben, sich freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden, selbst wenn Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt. Wenn Ihre Kunden vorwiegend andere Unternehmen sind, können diese die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und somit günstigere Preise erhalten. Außerdem können Sie die Vorsteuer, die Sie für Ihre geschäftlichen Ausgaben zahlen, von der Umsatzsteuer abziehen.

Es ist wichtig, dass Sie sich eingehend mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, um die für Sie beste Lösung zu finden. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Schulz, Steuerberaterin

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Zofia Schulz