Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Kann ich meine Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich heiße Ingo Siebert und arbeite seit mehreren Jahren in einem Unternehmen, das etwa 30 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist. Jeden Tag fahre ich mit meinem eigenen Auto zur Arbeit und wieder zurück. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die Kosten für meine Fahrten zur Arbeit von der Steuer abzusetzen.

Derzeit trage ich die gesamten Kosten für Benzin, Versicherung, Wartung und Reparaturen meines Fahrzeugs alleine. Diese Ausgaben machen einen beträchtlichen Teil meines monatlichen Budgets aus. Daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn ich zumindest einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen könnte.

Ich habe bereits von der Möglichkeit gehört, dass Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale genannt, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich absetzbar sind. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich die Voraussetzungen dafür erfülle und wie genau ich diese Kosten in meiner Steuererklärung angeben muss.

Können Sie mir bitte erklären, ob und in welchem Umfang ich meine Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen kann? Gibt es bestimmte Kriterien, die ich erfüllen muss, um diese Kosten steuerlich geltend machen zu können? Und wie genau muss ich die entsprechenden Angaben in meiner Steuererklärung machen, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?

Über eine ausführliche Antwort und mögliche Lösungsvorschläge würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Siebert

Christine Witzelmann

Sehr geehrter Herr Siebert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fahrten zur Arbeit. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die Möglichkeit machen, zumindest einen Teil der Kosten für Ihre täglichen Fahrten steuerlich geltend zu machen. Gerne erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen und Möglichkeiten in Bezug auf die Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich abzusetzen. Dabei können Sie für jeden Kilometer, den Sie zur Arbeit pendeln, einen bestimmten Betrag geltend machen. Im Jahr 2021 beträgt dieser Betrag 0,30 Euro pro Kilometer.

Um die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal muss Ihre Arbeitsstätte von Ihrer Wohnung aus betrachtet mindestens 20 Kilometer entfernt liegen. Dies ist bei Ihnen der Fall, da Ihr Arbeitsplatz etwa 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist. Darüber hinaus müssen Sie die Strecke tatsächlich mit einem eigenen Kraftfahrzeug zurücklegen, also nicht öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Des Weiteren sollten Sie beachten, dass die Pendlerpauschale nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt. Eine Tätigkeitsstätte ist dabei der Ort, an dem Sie regelmäßig arbeiten. Wenn Sie also an verschiedenen Orten arbeiten oder regelmäßig im Homeoffice tätig sind, kann die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrten problematisch werden. In Ihrem Fall, wenn Sie jeden Tag zu Ihrem festen Arbeitsplatz fahren, sollten Sie jedoch keine Schwierigkeiten haben, die Pendlerpauschale zu nutzen.

Um die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie lediglich die Anzahl der Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte angeben. Diese Angaben können Sie entweder in Ihrer Einkommensteuererklärung oder in einem separaten Anlageformular machen. Es ist ratsam, alle Belege über Ihre Fahrten und Kosten aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.

Zusammenfassend können Sie also die Kosten für Ihre Fahrten zur Arbeit im Rahmen der Pendlerpauschale steuerlich absetzen, da Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Pendlerpauschale pro Kalenderjahr auf 4.500 Euro begrenzt ist. Sollten Ihre jährlichen Kosten diese Grenze überschreiten, können Sie keine weiteren Beträge geltend machen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage ausführlich. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Witzelmann

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Christine Witzelmann