Wie funktioniert die Absetzbarkeit von Home Office-Kosten?
Januar 16, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Christine Witzelmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Jürgen Weidmannsdorf und arbeite seit einiger Zeit im Home Office. Aufgrund der aktuellen Situation habe ich meine Arbeit komplett von zu Hause aus erledigt und möchte nun gerne wissen, wie die Absetzbarkeit von Home Office-Kosten funktioniert.
Bisher habe ich meine Arbeitsmaterialien wie Laptop, Drucker, Schreibtisch und Bürostuhl selbst angeschafft und auch die monatlichen Kosten für Internet und Telefon übernommen. Zudem habe ich zusätzliche Ausgaben für Strom, Heizung und Miete, da ich einen separaten Raum als Arbeitsplatz eingerichtet habe.
Meine Sorge ist, dass ich nicht sicher bin, welche Kosten ich steuerlich geltend machen kann und wie ich das am besten in meiner Steuererklärung angebe. Ich möchte natürlich keine unnötigen Ausgaben haben und auch keine steuerlichen Vorteile verpassen.
Können Sie mir bitte genau erklären, welche Home Office-Kosten absetzbar sind und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angebe? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten absetzen zu können? Gibt es auch Pauschalen, die ich nutzen kann, um die Absetzbarkeit zu vereinfachen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Weidmannsdorf
Sehr geehrter Herr Weidmannsdorf,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Home Office-Kosten in Ihrer Steuererklärung. Gerne erkläre ich Ihnen, wie Sie die Kosten für Ihr Home Office korrekt angeben können und welche Voraussetzungen Sie dabei beachten sollten.
Grundsätzlich können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Zudem muss das Arbeitszimmer klar vom privaten Wohnbereich abgetrennt sein.
Die Kosten, die Sie für die Anschaffung und Nutzung von Arbeitsmitteln wie Laptop, Drucker, Schreibtisch und Bürostuhl aufgewendet haben, können in der Regel als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt auch für die monatlichen Kosten für Internet und Telefon, sofern diese ausschließlich beruflich genutzt werden. Für Strom, Heizung und Miete können Sie einen Anteil als Betriebsausgaben geltend machen, der dem Arbeitszimmeranteil entspricht.
Um die Absetzbarkeit der Home Office-Kosten zu vereinfachen, gibt es auch Pauschalen, die Sie nutzen können. Für das häusliche Arbeitszimmer können Sie einen pauschalen Betrag von bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Betrag umfasst alle Kosten wie Miete, Strom, Heizung, Reinigung und Instandhaltung. Für Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker und Co. können Sie ebenfalls eine Pauschale von bis zu 110 Euro im Jahr absetzen.
In Ihrer Steuererklärung sollten Sie die Kosten für das Home Office in der Anlage N unter den Werbungskosten angeben. Dort können Sie die tatsächlich angefallenen Kosten oder die Pauschalen für das häusliche Arbeitszimmer und für Arbeitsmittel eintragen.
Bitte beachten Sie, dass die Absetzbarkeit von Home Office-Kosten immer von den individuellen Umständen abhängt und es empfehlenswert ist, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann
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