Fahrtnebenkosten Fortbildung
März 3, 2018 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Ich benötige den Gesetzestext welcher besagt, dass bei einer Fortbildung nicht nur die Fahrtkosten mit 30ct pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden können, sondern zusätzlich auch die Fahrtnebenkosten wie z.B. Parkplatzgebühren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Parkplatzgebühren gehören zu den Reisenebenkosten. Beruflich veranlasste Reisenebenkosten sind Werbungskosten. Werbungskosten sind im § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
In den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) ist hier Näheres dazu erläutert. Die LStR sind kein Gesetzestext aber Verwaltungsanweisungen, an die die Finanzbehörden gebunden sind.
Hier ist in R 9.8 Absatz 1 LStR geregelt:
"Reisenebenkosten werden unter den Voraussetzungen von R 9.4 Abs. 1 in tatsächlicher Höhe berücksichtigt und können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie nicht vom Arbeitsgeber steuerfrei erstattet wurden."
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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