Überleitungskonto ?
Mai 5, 2018 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Ich habe verschiedenen Wohnungen und Gewerbebetriebe als Alleinunternehmer. Der Geldfluß erfolgt über ein Konto. Kann ich direkt von dem Konto in die verschiedenen EÜR's buchen, oder muß ich ein Überleitungskonto benutzen ? Muß ich verschiedene Mandanten bilden ?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich empfehle Ihnen dringend, die einzelnen Betriebe buchhalterisch voneinander zu trennen und auch verschiedene Bankkonten einzurichten. Anderenfalls kann das Finanzamt einen einheitlichen Betrieb annehmen.
Ob mehrere Unternehmen vorliegen richtet sich danach, wie eng die objektiv zwischen ihnen bestehenden organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen sind. Entscheidend ist das Gesamtbild der Umstände des Einzelfalls.
Die Vermietungstätigkeit sollte auch möglichst nicht über ein Konto abgewickelt werden, das zu einem anderen Betriebsvermögen gehört, damit Betriebseinnahmen und -ausgaben und Mieteinnahmen und Werbungskosten eindeutig voneinander getrennt werden können. Auch hier könnte im Extremfall die Vermietungstätigkeit als Teil der gewerblichen Tätigkeit gewertet werden, was aus steuerlicher Sicht meist sehr nachteilig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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